In der Plagiatsaffäre um Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann wird es für die ÖVP jetzt eng. Denn die Hoffnung, dass Buchmann seinen Doktortitel behalten darf, hat sich wohl zerschlagen. Die in der Causa eingeholten Gutachten, die der Kleinen Zeitung vorliegen, sagen klar: Die Universität Graz soll Buchmann den Doktortitel aberkennen.
Zunächst hatte, wie berichtet, der Salzburger Plagiatsjäger Stefan Weber auf 29,6 Prozent der 179 Dissertations-Seiten verdächtige Stellen gefunden. Weber schreibt von „zum Teil massiven Plagiaten aus der bundesdeutschen Literatur“. Dann wurden im Herbst zwei weitere Gutachten erstellt. Sie enthalten überwiegend Belastendes: Die „Gesamtschau“ zeige „eine Fülle formaler Fehler“, und zwar bis hin zur „Übernahme von Textstellen vollkommen ohne Offenlegung der Fremdautorenschaft“. Buchmann habe „weder Gliederung noch Inhalte selbst erarbeitet“. Der zweite Gutachter wird noch deutlicher: Auch bei wohlwollender Auslegung handle es sich um schwere Regelverstöße. „Ich bin daher zur Überzeugung gelangt, dass man die Promotion aberkennen sollte.“
Der Ball liegt bei der Grazer Uni
Der Ball liegt nun bei der Uni: Vizerektor Martin Polaschek muss über die Folgen entscheiden. In der ÖVP rechnet man inzwischen fix damit, dass Buchmann seinen „Doktor“ abgeben muss. Einzige Hoffnung: Man zieht intern alle Register, damit die Aberkennung erst nach der Graz-Wahl am 5. Februar erfolgt. Dann soll Buchmann seinen Rücktritt anbieten, so der Plan. Ob ÖVP-Chef Hermann Schützenhöfer den Rücktritt annimmt, ist noch offen. Immerhin ist der Landesrat politisch erfolgreich und wird weithin geschätzt. Sollte er aber gehen müssen, dürfte Klubobfrau Barbara Eibinger-Miedl – derzeit in Babykarenz – als Landesrätin nachrücken.
Die Gutachten wurden von zwei unabhängigen Gutachtern im Auftrag der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (OeAWI) erstellt. Die OeAWI ist ein 2008 gegründeter Verein, der wissenschaftliches Fehlverhalten untersucht. Vereinsmitglieder sind österreichische Universitäten und außer-universitäre Forschungseinrichtungen.