Die Richtervereinigung zeigt sich angesichts der Debatte über ein Kopftuchverbot irritiert. Der Idee, das Kopftuch für Richterinnen und Lehrerinnen zu verbieten, gleichzeitig aber das Kreuz im Verhandlungssaal nicht infrage zu stellen, kann Richtervereinigungs-Vizepräsidentin Sabine Matejka nichts abgewinnen. "Eine solche Regelung wäre rechtlich nicht möglich", sagte sie im Mittwoch-"Standard".
"Entweder man verbietet religiöse und weltanschauliche Symbole bei Richtern und im Gerichtssaal, oder man lässt alle zu", so die Vizepräsidentin. Diese Ansicht untermauert laut "Standard" auch das Ergebnis einer von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) bereits im Sommer ins Leben gerufenen Arbeitsgruppe. Laut dem Endbericht der rechtlichen Analyse sei eine Differenzierung zwischen Symbolen verschiedener Religionen verfassungsrechtlich nicht zulässig, schreibt der "Standard".
Verwundert zeigte man sich daher in der Richtervereinigung über die Aussagen von Brandstetter im "Kurier" vom vergangenen Sonntag: Der Ressortchef hatte dort Unterstützung für den Vorschlag von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) signalisiert, der für ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen und Richterinnen eintritt. Kreuze aber will Brandstetter nicht aus den Gerichtssälen verbannen. Eine Ungleichbehandlungen von Religionen wollte der Justizminister darin nicht erkennen: In der christlichen Kultur sei man Kreuze gewöhnt - "deshalb hat ein Kreuz in einem Verhandlungssaal bei uns keinen Auffälligkeitswert - im Gegensatz zu Kopftuch oder Kippa bei Amtsträgern. Das darf man nicht vermengen", sagte Brandstetter.
Für die Standesvertretung geht es diesbezüglich nicht nur um Kopftuch oder Kreuz, sondern beispielsweise auch um Anstecknadeln, die Rückschlüsse auf politische Präferenzen zulassen, betonte Matejka. "Unserer Meinung nach hat das im Verhandlungssaal alles nichts verloren." Mit der Debatte um ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen will die Vizepräsidentin die Diskussion in der Justiz aber nicht vermischt wissen: "Man muss differenzieren, wo der Staat Hoheitsgewalt ausübt und wo nicht."
In Oberösterreich hat unterdessen Vizelandeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) den Verfassungsdienst das Landes damit beauftragt, das Kopftuchverbot rechtlich zu prüfen, berichtete die "Presse" (Mittwoch-Ausgabe). "Das ist zwar eine bundesweite Sache, aber ich wollte einmal wissen, wie das rechtlich aussieht und was hier zu bedenken ist", sagte Stelzer gegenüber der Zeitung. Er stehe hinter der Forderung des Integrationsministers, betonte er einmal mehr. "Ich bin mir sicher, ein Verbot dient der Integration."
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