Österreichs politische Parteien können im Jahr 2017 mit rund 209 Millionen Euro staatlicher Förderung rechnen. Das hat eine Rundfrage der APA bei Ländern, Parlament und Bundesregierung ergeben. Damit unterstützt der Steuerzahler Parteien, Klubs und politische Akademien mit 32,6 Euro pro Stimmbürger. Gegenüber 2016 steigen die Fördergelder um zwei Millionen Euro an.

Die klassische Parteienförderung beträgt in Summe 142,4 Millionen, dazu kommen 48,1 Mio. Euro für Parlaments- und Landtagsklubs sowie 12,5 Mio. Euro für politische Akademien. Dazu kommen noch Förderungen auf Gemeindeebene in Oberösterreich und der Steiermark. Die Akademien sollen die Bildungsarbeit der Parteien übernehmen. Wien - das die Parteienförderung wegen des verfassungsrechtlichen Deckels nicht weiter erhöhen kann - hat erst im Vorjahr eine eigene Akademieförderung eingeführt.

Bundes- und Landesebene zusammengerechnet, fließt am meisten Geld an ÖVP und SPÖ: Erstere kann mit 57,4 Millionen Euro rechnen, zweitere mit 55,2 Millionen. Die FPÖ ist den Koalitionsparteien mit 43,6 Millionen allerdings bereits dicht auf den Fersen. Die Grünen erhalten im Summe 25,2 Mio. Euro, das Team Stronach 8,8 und die NEOS 8,3 Mio. Euro. Nicht berücksichtigt sind hier die zusätzlichen Gemeindemittel in Oberösterreich und der Steiermark sowie Gelder für Kleinparteien in den Bundesländern.

Grenzen überschritten

Die direkte Parteienförderung darf 22,8 Euro pro Stimmbürger nicht überschreiten - ein Wert, den Wien und Oberösterreich annähernd erreichen. Zusätzliche Mittel für Klubs und Akademien sind nicht gedeckelt. Inklusive dieser zusätzlichen Gelder schüttet Wien nach APA-Berechnungen heuer 32 Euro für jeden Stimmbürger an die Parteien aus, in Oberösterreich sind es 25,2 und in der Steiermark 23,9 Euro. Die niedrigste Förderung gibt es in Vorarlberg mit 13,4 Euro pro Wahlberechtigtem, der Bund schüttet 9,7 Euro aus.

Zu beachten ist, dass in allen Ländern außer Wien noch zusätzliche Förderungen auf Gemeindeebene möglich sind. Auch Fördergelder für Vorfeldorganisationen, parteinahe Vereine sowie die Fraktionsgelder der Kammern sind hier nicht berücksichtigt.

Während die Länder (bis auf Vorarlberg) ihre Parteienförderung im Jahr 2017 anheben, steigt die Parteienförderung des Bundes nicht. Sie wurde 2012 auf 29,4 Millionen Euro verdoppelt und wird erst wieder angehoben, wenn die Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet (was voraussichtlich im Wahljahr 2018 wirksam wird). Die Klubförderung für die Parlamentsparteien steigt 2017 um knapp 200.000 Euro auf 22,3 Millionen Euro.

Im internationalen Vergleich gilt Österreichs Parteienförderung als äußerst großzügig. Verlässliche Vergleichszahlen über mehrere Länder gibt es allerdings nicht. Beispielsweise liegt die absolute Obergrenze für die Parteienförderung im fast zehn Mal größeren Deutschland mit 160,5 Mio. Euro nur knapp über der Parteienförderung von Bund und Ländern in Österreich (142,4 Mio. Euro). Für die Fraktionsförderung im Bundestag sind 2017 88,1 Mio. Euro eingeplant - vier Mal so viel wie im österreichischen Parlament.