Die Empfehlungen des Rechnungshofes sind im Jahr 2015 zu 40,8 Prozent umgesetzt worden. 21,9 Prozent der Empfehlungen - und damit etwas weniger als im Jahr davor - blieben offen. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Tätigkeitsbericht 2016 des Prüfgremiums hervor.
Insgesamt wurde bei 2.833 überprüften Stellen nachgefragt, inwieweit den Empfehlungen nachgekommen wurde. 1.156 (40,8 Prozent) Stellen berichteten von einer Umsetzung, bei 1.056 (37,3 Prozent) wurde eine Umsetzung zugesagt. 621 (21,9 Prozent) der Empfehlungen blieben offen. Damit konnte bei 78,1 Prozent der Empfehlungen eine Wirkung erzielt werden.
Leichte Verbesserung
Gegenüber dem Jahr davor (2014) bedeutet dies eine leichte Verbesserung. Zwar wurden damals mit 48,1 Prozent etwas mehr Empfehlungen umgesetzt, die zugesagten Umsetzungen lagen aber deutlich niedriger (26,4 Prozent). Damit fielen die offen gebliebenen Empfehlungen mit 25,5 Prozent etwas höher aus als im Jahr darauf.
Aufgeschlüsselt nach Gebietskörperschaften zeigt sich, dass der Bund mit 23 Prozent die meisten offenen Empfehlungen aufweist - Länder und Gemeinden kamen (mit 20,8 bzw. 20,2 Prozent) in etwas weniger Fällen den Anregungen des RH nicht nach. Im Bund umgesetzt wurden 45,4 Prozent der Empfehlungen, zugesagt wurden 31,6 Prozent. Bei den Ländern lag die Umsetzung bei nur 26,5 Prozent, allerdings gibt es in 52,7 Prozent eine Zusage. Die Gemeinden erklärten 57,4 Prozent der Empfehlungen für umgesetzt und sagten in weiteren 22,4 Prozent eine Umsetzung zu.