Das Wort des Jahres 2016 lautet "Bundespräsidenten-Stichwahlwiederholungsverschiebung". Es besteht also kein Zweifel: Mit seiner Entscheidung, die Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen aufgrund mehrerer Fehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen auzuheben, hat der Verfassungsgerichtshof national wie international für große Aufregung gesorgt. Heute zog man im Haus an der Wiener Freyung Bilanz.

Und dabei hat der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl am erwartungsgemäß verteidigt. In seiner ersten Pressekonferenz seit der umstrittenen Entscheidung bezeichnete Holzinger das Urteil als "alternativlos". Die Rechtsprechung sei "gut überlegt und gut begründet".

Holzinger betonte, er habe sich bewusst erst jetzt zu Wort gemeldet - also am Tag nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wahlwiederholung. An den unmittelbar nach dem Urteil vom 1. Juli einsetzenden Debatten habe er sich bewusst nicht beteiligt, "weil ich nicht wollte, dass in der ohnehin immer aufgeheizten Stimmung eines neuerlichen Wahlkampfes irgendeine Äußerung des Verfassungsgerichtshofes zu Fehlinterpretationen, Missdeutungen usw. führt."

Heftige Kritik

Das Verfassungsgericht hat am 1. Juli die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl angeordnet und damit zum ersten Mal eine bundesweite Wahl aufgehoben. Grund waren schwere Formalfehler bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Stimmbezirken sowie die Weitergabe (nicht aber Veröffentlichung) von Teilergebnisse an die Medien vor Wahlschluss.

Seither gab es heftige Kritik. So sprach der Verfassungsjurist Heinz Mayer von einer "klaren Fehlentscheidung". Dies deshalb, weil der Wortlaut der Verfassung eine Wahlaufhebung nur vorsieht, wenn eine rechtswidrige Vorgehensweise auch von Einfluss auf das Ergebnis war. Die Verfassungsrichter hatten aber explizit keine Manipulation der Ergebnisse festgestellt. Und Statistiker rechneten vor, dass eine Manipulation extrem unwahrscheinlich war.

VfGH-Präsident zieht Bilanz: Aufhebung der BP-Stichwahl alternativlos

Holzinger beharrte am Freitag allerdings auf der Position des Verfassungsgerichts: Weil der tatsächliche Nachweis einer Manipulation nur schwer zu führen sei, hebe man Wahlen schon dann auf, wenn die Verletzung der Wahlvorschriften auf das Ergebnis von Einfluss sein konnte. "Der Verfassungsgerichtshof interpretiert den Verfassungstext seit Jahrzehnten in der gleichen Weise", sagte der Präsident.

Die Bestätigung der Wahl wäre aus seiner Sicht außerdem ein falsches Signal gewesen: "In Zukunft würde sich niemand mehr an Vorschriften, die Manipulationen vermeiden sollen, gebunden fühlen."