Es ging um die zögerliche Löschung jenes Videos, das die Körperverletzung eines 15-jährigen Mädchens zeigte. Die Staatsanwaltschaft sah für Cybermobbing keinen begründeten Anfangsverdacht, was Mediensprecher Dieter Brosz nun Konsequenzen fordern lässt.
In der Begründung verweist die Behörde auf die von Lehre und Rechtsprechung entwickelten bzw. praktizierten Auslegung. Das Video sei demnach "weder geeignet, das Prügelopfer (längere Zeit hindurch fortgesetzt) in seiner Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, noch es an der Ehre zu verletzen", heißt es darin.
"Fehleinschätzung"
Brosz kann das nicht verstehen, gegenüber der APA sprach er von einer "deutlichen Fehleinschätzung". Wenn in dieser Interpretation ein veröffentlichtes und trotz Aufforderung nicht gelöschtes Video, das eine Körperverletzung zeige, keine dauerhafte Schädigung nach sich ziehe, "dann kann man sagen, der Cybermobbing-Paragraf ist komplett zum Schmeißen", meinte er. Die Entscheidung aus Innsbruck sei ein Freibrief für die Veröffentlichung weiterer Gewaltvideos.
Von den Grünen wird es wegen des Vorgehens der Staatsanwaltschaft eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) geben. Sie finden, dass die Innsbrucker Begründung nicht der Rechtslage entspricht. Außerdem wollen sie vom Minister wissen, ob er Gesetzesänderungen für notwendig hält. Es gebe jedenfalls "einen Konsens, dass diese Form von Gewaltvideos keinen Platz auf solchen Plattformen haben darf", so Brosz.