Die von der Regierung festgelegte Höchstzahl für Asylanträge wird heuer nicht erreicht. Das gab das Innenministerium heute Früh bekannt. Wären vor Jahresende 37.500 Ansuchen eingebracht worden, hätte die Regierung per Verordnung die Antragstellung in Österreich deutlich erschwert. 2017 beträgt die Obergrenze dann 35.000 Anträge.
Mit Ende November erreichte die Zahl der zum Asylverfahren zugelassenen Anträge einen Wert von 32.295. Von den insgesamt 39.618 Asylanträgen im laufenden Jahr wurde laut Innenministerium für 23.561 ein Verfahren eröffnet. Zusätzlich sind jene 8.734 Fälle einzurechnen, die erst im Jahr 2016 zum Verfahren zugelassen wurden, nachdem die Asylantragsstellung bereits 2015 erfolgt war.
Von den im laufenden Jahr 16.057 nicht zugelassenen Asylanträgen sind die überwiegenden Fälle (14.315) Dublin-Verfahren, für die im Prinzip andere EU-Staaten zuständig sind. Die übrigen Fälle sind noch in der Zulassungsprüfung, beispielsweise wegen eines Verfahrens zur Altersfeststellung.
In den ersten elf Monaten des Jahres 2016 erfolgten 9.755 Abschiebungen. Davon erfolgten 5.292 Ausreisen freiwillig und 4.463 zwangsweise.