Der Zugang von Flüchtlingen und Zuwanderern zu Waffen wird erschwert. Künftig dürfen in Österreich lebende Ausländer erst dann eine Waffe besitzen oder erwerben, wenn sie über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Für Asylwerber und illegal in Österreich aufhältige Fremde gilt demnach ab kommendem März ein ausdrückliches Waffenverbot. Am Mittwoch wird das Waffengesetz im Nationalrat entsprechend novelliert.
Polizisten und anderen Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wird das Führen privater Waffen hingegen erleichtert. Sie dürfen ohne weitere Prüfung Waffen bis zu einem Kaliber von 9 mm führen. Ebenso wird beschlossen, dass Berufsjäger und Förster künftig unter bestimmten Voraussetzungen Schalldämpfer verwenden dürfen. Auch für den Besitz kleinerer Mengen Schießmittel unter zehn Kilogramm wird ab Mitte 2017 eine Bewilligung benötigt.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) versicherte, dass daraus keine Geringschätzung anderer Berufsgruppen (Justizwachebeamte) verbunden sei. Der Unterschied zu anderen Berufsgruppen sei, dass bei der Polizei regelmäßig Schießtrainings stattfinden. Begrüßt wird die Novelle von Teilen der Opposition. FPÖ und Team Stronach äußerten jedoch Unverständnis darüber, dass Polizisten ohne weitere Prüfung nur private Waffen bis zu einem Kaliber von Millimeter führen dürfen. Der erleichterte Zugang wird von den Grünen kritisiert, die SPÖ ortet hingegen einen vernünftigen Kompromiss.
Der Strafrahmen für den unbefugten Besitz bzw. die unbefugte Weitergabe von Faustfeuerwaffen, halbautomatischen Schusswaffen und Kriegsmaterialien wird auf bis zu zwei Jahre Haft verdoppelt. Den Sicherheitsbehörden werden dadurch verdeckte Ermittlungen ermöglicht, das Innenministerium erwartet sich davon vor allem ein wirkungsvolleres Vorgehen gegen illegale Waffenverkäufe über das so genannte Darknet. Wer regelmäßig illegal Schusswaffen anbietet bzw. verkauft, muss mit bis zu drei Jahren Gefängnis rechnen.