Den Ministerrat hat die neue Regelung längst passiert - nun hat man sich auch im Parlament darauf geeinigt, dass Homo-Ehen in Zukunft am Standesamt geschlossen werden dürfen. Darauf einigte sich der dafür zuständige Innenausschuss.

Für Eingetragene Partnerschaften Homosexueller galt bisher, dass diese nur vor den Bezirksverwaltungsbehörden geschlossen werden können. Auch im Namensrecht gibt es eine Liberalisierung: Bis jetzt wurden die Namen als "Nachnamen" geführt - künftig heißen sie "Familiennamen", das Namensrecht wird als Ganzes an jenes von Ehen angeglichen.