2013 wurde das neue Lehrerdienstrecht beschlossen, das vor allem für Lehrer an den Bundesschulen (AHS, BMHS) eine höhere Lehrverpflichtung bringt. Bis die Reform an allen Schulen ankommt, wird es allerdings laut einem aktuellen Rechnungshof-Bericht bis 2060 dauern. Für Junglehrer ist das neue Dienstrecht nämlich erst 2019/20 Pflicht, freiwillig hat es bisher kaum ein Bundeslehrer gewählt.
Durch die lange Übergangsfrist werde "die vollständige Umstellung auf das neue Dienstrecht (mit höheren Lehrverpflichtungen) erheblich hinausgezögert", kritisiert der Rechnungshof in dem am Freitag veröffentlichten Bericht zum Dienstrechtsvergleich neu/alt von Bundeslehrern. Demnach haben sich 2014/15 gerade einmal drei Prozent der Neo-Bundeslehrer (48 von 1.477) freiwillig für das neue Modell entschieden. Lehrer, die bereits unterrichten, haben keine Umstiegsmöglichkeit.
Nur 1 statt 2 Milliarden eingespart
Diese "schleppende Umsetzung" der Reform bis zum erwarteten Vollausbau im Schuljahr 2059/60 führt laut Rechnungshof zu mehr Verwaltungsaufwand (weil altes und neues Dienstrecht lange parallel laufen) sowie mehr Personalbedarf. Die finanziellen Folgen: Bei einem Start des neuen Dienstrechts schon mit dem Schuljahr 2015/16 hätte man bis 2060 2,19 Milliarden Euro einsparen können. Wegen der Übergangsfrist sei nun allerdings nur mit Einsparungen von 1,12 Mrd. Euro zu rechnen.
"Übergangsfrist verkürzen"
Der Rechnungshof empfiehlt: Die Übergangfrist für das neue Dienstrecht soll verkürzt werden. Dieses sollte Lehrer außerdem verpflichten, ihre (im Gehalt berücksichtigten) Vor- und Nachbereitungszeiten zu dokumentieren. Nach einer Evaluierung sollten dann auch die Fächervergütungen entsprechend angepasst werden. Änderungsbedarf sieht der Rechnungshof außerdem bei den Beratungsstunden, von denen bis zu zwei in die Lehrverpflichtungen eingerechnet werden können: Gibt es hier weniger Bedarf, sollen die vorgesehenen Wochenstunden auch für (Förder-)Unterricht eingesetzt werden können.