Der Begutachtungsentwurf für die Asyl-Notverordnung ist fertig. Das der APA vorliegende Papier listet auf neun eng bedruckten Seiten auf, wieso Österreich es für rechtens hält, Flüchtlingen künftig ab Erreichen eines bestimmten Höchstwerts das Stellen von Asylanträgen zu erschweren.

Gefährdung der Sicherheit

Die Regierung geht nämlich davon aus, dass eine Gefährdung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit vorliegt.

Argumentiert wird auf den unterschiedlichsten Ebenen, etwa in Sachen Kriminalität. So heißt es in den Erläuterungen zu der Verordnung: "Der überdurchschnittlich hohe Zuzug von Schutzsuchenden stellt eine enorme Herausforderung für die allgemeine Sicherheitslage dar."

Dargelegt werden diverse Statistiken, etwa dass die von Asylwerbern begangenen Straftaten im Vorjahr deutlich gestiegen seien, darunter "nicht nur" Diebstähle, Suchtgiftdelikte etc. "sondern auch Vergewaltigungen und ein Mord". Angemerkt wird ferner eine zunehmende Radikalisierung unter den Gefängnisinsassen sowie dass aus Kapazitätsgründen "ein an den Zielen der Resozialisierung orientierter Strafvollzug kaum mehr möglich ist".

Beklagt wird in den Erläuterungen zudem, dass die hohen Fallzahlen an Asylwerbern die Behörden vor große Probleme stellten: "Die hohe Qualität des Asylverfahrens kann bei einer gleichbleibend hohen Zahl an Schutzsuchenden nicht mehr sichergestellt werden, da insbesondere die personellen Ressourcenzum Erliegen kommen werden." Die Zahl der offenen Verfahren habe sich ausgehend von 31.338 zu Beginn des Jahres 2015 im Laufe dieses Jahres mehr als verdoppelt.

Problemfall Großquartier

Überdies werde mit einem neuerlichen starken Zustrom an Schutzsuchenden die Versorgung und Unterbringung nicht mehr sichergestellt werden können. Ohnehin müsste man in solchen Fällen auf Großquartiere ausweichen und diese hätten sich häufig als Orte mit einem hohen Potenzial an ethnisch-kulturellen bzw. sozialen Konflikten und Anspannungen erwiesen.

Ein wesentlicher Punkt in der Argumentation ist der Arbeitsmarkt. Denn Österreich sei durch die Öffnung für die neuen EU-Länder ohnehin schon belastet. Eine starke Zunahme an Schutzberechtigten bedeute nun eine Verfestigung der Arbeitslosigkeit in einem schwierigen Arbeitsmarktsegment.

Als weiteres Problemfeld wird der Gesundheitssektor angeführt. Ein Zustrom wie im Vorjahr berge das Risiko, dass es zu Versorgungsengpässen komme, wird gewarnt. Weiters wird betont, dass durch den Mehrbedarf an Psychologen und Psychotherapeuten mit langen Wartezeiten auf Therapieplätze zu rechnen sei: "Eine zeitliche verzögerte Behandlung mündet häufig in chronischen psychischen und somatischen Erkrankungen" wird gewarnt.

Schließlich wird noch darauf verwiesen, dass der Schulbereich mit einer fünf Mal so hohen Zahl neu hinzukommender schutzsuchender Kinder und Jugendlicher konfrontiert gewesen sei. Auch Wohnungsengpässe werden erwartet, die nicht kurzfristig behebbar wären.

Nicht fehlen darf zu guter Letzt die "außerordentlich hohe Belastung" des Staatshaushalts. Prognostiziert werden für heuer Kosten im Asylbereich von zwei Milliarden.

Dass die Gefahr einer neuerlichen Massenbewegung nach Österreich besteht, ist die Regierung überzeugt. Internationale Berichte bestätigten den anhaltend hohen Migrationsdruck auf Europa. In Libyen erwarteten bis zu eine Million Menschen eine Überfahrt nach Europa. Fast fünf Millionen Syrer seien in Nachbarstaaten geflüchtet und in Afghanistan gebe es ein Potenzial von bis zu 1,5 Millionen Menschen, die eine Migration nach Europa ins Auge fassten.

Die ausführliche Begründung der Maßnahme hängt damit zusammen, dass Österreich europarechtliche Probleme drohen könnten, wenn die Verordnung in Kraft gesetzt wird. Freilich soll dies laut Regierungsspitze ohnehin erst der Fall sein, wenn heuer 37.500 Asyl-Anträge gezählt sind. Derzeit ist man davon noch ein Stück entfernt.

Grundsätzlich sieht das Prozedere vor, dass der Regierung in Absprache mit dem Hauptausschuss die Möglichkeit eingeräumt wird, bei größeren Flüchtlingsströmen per Verordnung "Sonderbestimmungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen" einzuleiten.

Dies hätte zur Folge, dass an der Grenze keine Anträge (außer im Fall von Verwandten in Österreich oder der Gefahr von Folter etc. durch Kettenabschiebungen) mehr gestellt werden können, sondern die Flüchtlinge ins jeweilige "sichere" Nachbarland zurückgeschoben werden sollen. Jene Asylsuchenden, die es bis ins Landesinnere schaffen, können hingegen weiter Asyl beantragen, wenn ihr Weg nach Österreich nicht nachvollzogen werden kann. Befristet ist diese "Notverordnung" zunächst auf sechs Monate, kann aber drei Mal jeweils um ein halbes Jahr verlängert werden.

Änderungen sind freilich noch möglich - und zwar nach der Begutachtung, die auf vier Wochen angelegt wird. Gestartet wird sie am Mittwoch um 7 Uhr.

Uneinigkeit bei Startzeitpunkt

In der Regierung herrscht offenbar Uneinigkeit, ab wann die sogenannte Asyl-Notverordnung in Kraft treten soll. Während Kanzler Christian Kern (SPÖ) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) am Dienstag gemeint hatten, dies geschehe nicht vor Erreichen von 37.500 Asylverfahren, will Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) einen früheren Start. Abwarten will Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ).

Sobotka hatte gegenüber der "ZiB 2" des ORF und mehreren Zeitungen erklärt, der Kanzler irre, wenn er meint, dass die Verordnung erst ab dem Erreichen von 37.500 Asylverfahren (die vereinbarte Obergrenze für das Jahr 2016) in Kraft treten werde. "Ich glaube hier irrt der Bundeskanzler schlicht und ergreifend", sagte er. Denn was solle denn eine Verordnung bewirken, wenn die Grenze bereits erreicht ist, fragte er in der "ZiB 2". "Ein Feuerwehrauto zu kaufen, wenn es brennt, macht wenig Sinn", drängte der Minister auf ein früheres Ergreifen der Maßnahme, mittels derer das Stellen von Asylanträgen erschwert werden soll.

Kanzleramtsminister Drozda sagte dazu im "ZiB 2"-Interview, wann der genaue Zeitpunkt für das In-Kraft-Treten der Verordnung kommen werde, könne "niemand genau beantworten". Klar sei, dass die notwendigen Beschlüsse der Regierung und des Hauptausschusses der Parlaments dann gefällt werden, wenn die Grenze von 37.500 Asylverfahren "in Reichweite" sei, sagte er.

Auf die Nachfrage, wann dies soweit ist, sagte der Minister, seit Jahresbeginn seien rund 25.000 Personen zum Asylverfahren zugelassen worden, pro Woche würden weitere rund 700 Personen dazukommen. Möglicherweise werde man "Ende November der Dezember" in der Situation sein, diese Grenze zu erreichen.

"Die Bundesregierung hat entschieden, in dieser Situation vorbereitet zu sein", so Drozda. Er sei jedenfalls gegen "Haarspaltereien" in dieser Frage. Das Prozedere sehe einen einstimmigen Regierungsbeschluss sowie einen Beschluss im Hauptausschuss vor. "Auf Basis der Zahlen und der Entwicklungen werden wir entscheiden", sagte der Minister.