Will Justizminister Wolfgang Brandstetter einem Staatsanwalt eine Weisung erteilen, muss er ab jetzt den Rat befragen. Dasselbe gilt für Verfahren gegen oberste Organe. In Strafsachen "außergewöhnlichen Interesses" - vor allem wenn das Vorgehen der Behörden kritisiert wurde - kann der Rat vor Einstellung, Anklage oder sonstigen Verfahrensschritten auch dann beigezogen werden, wenn keine Weisung erteilt wird, also StA und Ministerium derselben Meinung sind.

Der Weisungsrat wird rund 100 Fälle pro Jahr vorgelegt bekommen und für deren Erledigung jede oder jede zweite Woche zusammentreten, erwartet Generalprokurator Werner Pleischl. Seit 1. Jänner ist er Vorsitzender des Rates. Er hält ihn für eine "wichtige Weiterentwicklung", bleibt aber dabei: Letztlich sollten Staatsanwälte gar nicht mehr politisch, sondern nur mehr fachlich kontrolliert werden.

Fischer wich vom Vorschlag ab

Zum Jahreswechsel hat Bundespräsident Heinz Fischer Pleischls Kollegen bestellt: Ex-Generalprokurator Walter Presslauer und die Wiener Strafrechtlerin Susanne Reindl-Krauskopf sind die Mitglieder, Walter Pilgermair, Verfahrensrichter im Hypo-U-Ausschuss, sowie der Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs ihre Stellvertreter.

Damit ist Fischer nicht ganz dem vom Rechtsschutzbeauftragten erstellten und ihm von der Regierung vorgelegten Vorschlag gefolgt: Reindl-Krauskopf stand darin als Stellvertreterin, aber Fischer ernannte sie zum Mitglied, weil er zumindest ein weibliches Ratsmitglied wollte.

Nach den Feiertagen wird Pleischl seine Kollegen zur Konstituierenden Sitzung einladen. Dort ist zunächst eine Geschäftsordnung zu beschließen, dann werde man wohl bald die ersten Unterlagen aus dem Ministerium bekommen.