Das Bundesverwaltungsgericht hat über den Antrag auf eine Beugestrafe entschieden, den die Hypo-U-Ausschuss-Abgeordneten gegen den früheren Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) wegen dessen Nicht-Kommens trotz Ladung beantragt haben. Der Ex-Politiker bekam eine Strafe von 3000 Euro wegen Nicht-Befolgung der Ladung als Auskunftsperson. Dobernig kann sich noch an den VwGH wenden.