Die Einrichtung von Raucherlounges, wie sie das neue Tabakgesetz für Hotels erlaubt, müsse "auch für gewerbliche Gastronomiebetriebe in gleichen Maße möglich sein", forderte die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Petra Nocker-Schwarzenbacher, am Freitag.

In den laut Gesetzesentwurf vorgesehenen Raucherzimmern gibt es weder ein Service durch Mitarbeiter, noch dürfen Speisen oder Getränke mitgenommen werden. Das Verbot für den Konsum selbst mitgenommener Getränke hält die Branchensprecherin für eine "überzogene Maßnahme".

Kritik übte die Nocker-Schwarzenbacher zudem an der geplanten Entschädigung für Umbauinvestitionen in den Nichtraucherschutz in Form einer vorzeitigen Abschreibung sowie an der 10-Prozent-Prämie vom Restbuchwert der getätigten Investition, falls Betriebe bereits per 1. Juli 2016 - und nicht erst im Mai 2018 - auf komplett rauchfrei umstellten. "Das Entschädigungsmodell ist noch im Detail zu prüfen", meinte Nocker-Schwarzenbacher. Die Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe hätten auf Basis des Tabakgesetzes aus dem Jahr 2009 und dessen Bestätigung im Nationalrat im Jahr 2014 in Raumtrennungen für den Nichtraucherschutz investiert. Ab Mai 2018 wird das Rauchen laut aktueller Gesetzesnovelle aber generell verboten.

Die fast dreijährige Übergangsfrist gebe den betroffenen Unternehmen zumindest etwas Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen. Kleineren Gastronomie-Betrieben mit weniger als 50 Quadratmeter Fläche, die bisher zwischen Raucher- und Nichtraucherlokal wählen konnten, sollten zumindest bei der Genehmigung von "Heizschwammerln" oder Schanigärten vor den Lokalen behördlicherseits keine Steine in den Weg gelegt werden, so der Appell der Bundessparten-Obfrau.

Die Novellierung des Tabakgesetzes, das einen umfassenden Nichtraucherschutz in Form eines absoluten Rauchverbots in Hotels und Restaurants vorsieht, gilt ab 1. Mai 2018 auch in Veranstaltungshallen, auf Zeltfesten, bei Vereinsveranstaltungen und in Vereinslokalen.