Die Regierung hat sich bei ihrer Klausur auf die Einführung einer Teilpension verständigt. Zudem soll das Pensionsmonitoring nun auch gesetzlich verankert werden. Ob es Verschärfungen zur Finanzierung des Pensionssystems braucht, soll bis Ende Februar 2016 geklärt werden. Weiters beschäftigten sich SPÖ und ÖVP mit den weiteren Schritten bei der Steuerreform beziehungsweise ihrer Gegenfinanzierung.

Arbeitstätigkeit reduzieren

Im Wesentlichen sieht das Konzept der Teilpension vor, dass man bei Erreichen der Pensionsmöglichkeit - also mit dem Korridor- und Hacklerpensionsantrittsalter 62 - die Arbeitstätigkeit auf 40 bis 60 Prozent reduzieren kann und dafür quasi einen Bonus erhält: Geht man auf 50 Prozent hinunter, wird das Gehalt auf 75 Prozent aufgefettet. Die den Arbeitgebern dabei entstehenden Kosten werden vom Staat übernommen. Maximal kann man die Teilpension, von der Frauen durch ihr ohnehin früheres Antrittsalter ausgeschlossen sind, bis 65 in Anspruch nehmen.

Bei möglichen Verschärfungen zur Finanzierung des Pensionssystems ist indes Streit vorprogrammiert. Denn das Regierungsprogramm sieht nur vor, dass das faktische Pensionsantrittsalter während der Legislaturperiode von 58,4 auf 60,1 Jahre steigen soll. Zwischenschritte wurden keine aufgezeichnet. Das heißt, es wird der Interpretation der Parteien obliegen, ob der Pfad eingehalten wird oder nicht. Im Vorjahr war das Antrittsalter bereits auf 59 Jahre und acht Monate geklettert.

Beschäftigungsquoten

Seitens der SPÖ machte Sozialminister Rudolf Hundstorfer dann ebenso wie Kanzler Werner Faymann klar, dass man sich auf einem guten Weg befinde. Hundstorfer verwies darauf, dass sein Ressort in den vergangenen zehn Jahren 2,9 Milliarden unter den veranschlagten Zahlen geblieben sei. Außerdem sei das wichtigste, die Wirtschaft anzukurbeln, denn das entlaste das Pensionssystem am meisten, meinte Faymann. Neben dem Pensionsalter sind im Regierungsprogramm übrigens damit in Verbindung auch zu erreichende Beschäftigungsquoten für Arbeitnehmer ab 55 festgeschrieben.

Wesentlich weniger rosig als die SPÖ sieht die ÖVP die Sache. Mitterlehner findet, dass man jetzt schon über mögliche Kostendämpfungen nachdenken sollte und nicht erst Ende Februar beginnen sollte, sich darüber den Kopf zu zerbrechen. Der Wirtschaftsminister erinnerte daran, dass man im Vorjahr bei den Pensionskosten 63 Millionen über dem Voranschlag geblieben sei.

Sollte jedenfalls mit Jahresende nicht das je nach Sichtweise nötige Antrittsalter erreicht sein, müsste an einem oder mehreren der im Regierungsprogramm verankerten acht Parameter gedreht werden. Möglichkeiten gibt es da etwa beim Beitragssatz, beim Antrittsalter, aber auch bei der Pensionsanpassung.

Pensionsmonitoring

Um besseren Einblick in die Entwicklung zu erhalten, soll das Pensionsmonitoring, das vom Sozialministerium ohnehin seit Mitte 2014 halbjährig durchgeführt wird, auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Getrennt von ASVG und Selbstständigen wird es auch ein eigenes getrenntes Monitorin für die Beamten geben.

Noch nicht so weit ist man beim Bonus/Malus-System, das von der Wirtschaft seit Monaten torpediert wird. Dieses sollte dazu führen, dass Unternehmen, die weniger Ältere beschäftigen als der jeweilige Branchenschnitt, Pönalen zahlen müssen. Vorbildliche Betriebe würden hingegen einen Bonus erhalten. Die Auflösungsabgabe bei Kündigungen würde entfallen. Diese Gespräche wurden nun wieder auf die Sozialpartner-Ebene verlagert. Gleichzeitig wurde den Dienstgebern indirekt eine Drohung in den Raum gestellt, da die zugesagte Lohnnebenkosten-Senkung beim Familienausgleichsfonds im Jahr 2018 nun mit einer Lösung des Bonus/Malus-Problems verknüpft wurde.

Weiters beschäftigte sich die Regierung in Krems mit den weiteren Schritten bei der Steuerreform beziehungsweise ihrer Gegenfinanzierung. Die Verwaltungs-Einsparungsvorschläge der Ministerien werden mit dem Finanzrahmengesetz am 21. April im Ministerrat beschlossen.

Schlankeren Staat

Mit der Steuerreform habe man etwas zustande gebracht, was von der Bedeutung erst beim Einzelnen ankommen müsse, meinte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) nach der ersten von zwei Arbeitssitzungen am Montag. Nun gehe es um die nächsten Schritte, etwa einen schlankeren Staat und die Absicherung des Arbeitsmarktes und des Pensionssystems.

Um sich die Steuerreform leisten zu können, will die Regierung bei der Verwaltung einsparen. Konkret geht es um einen "Kostendämpfungspfad" mit 1,7 statt 2,7 Prozent Kostensteigerung. Die Kostenbremse würde zwischen 2016 und 2020 zu rund drei Mrd. weniger Ausgaben führen als jetzt in der Prognose vorgesehen, erklärte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP).

Dieser Pfad muss freilich erst mit Maßnahmen unterlegt werden. Schelling wird dazu Summen für die Ressorts und Länder vorlegen, die erreicht werden müssen - jeder könne dann für sich entscheiden, wo Maßnahmen gesetzt werden. Auch bei den Förderungen solle jeder darstellen, wo Einfrierungen möglich seien, ergänzte Mitterlehner. Die Ministerien müssen jetzt Gas geben: Ihre "Pfade" werden im Finanzrahmen dargestellt, der am 21. April im Ministerrat beschlossen werden soll.

"Reformdialog"

Am 23. Juni soll schließlich noch ein "Reformdialog" mit Ländern, Gemeinden, Interessensvertretungen und Bürgern stattfinden. Begleitet werden sollen die Maßnahmen beziehungsweise ihre Umsetzung übrigens von einer Monitoringstelle.

Ein Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform soll bekanntlich auch die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Betriebsprüfungen sein. Verhandlungen mit der Opposition darüber - die Regierung braucht hier die Stimmen der Grünen oder der FPÖ - werden laut Schelling noch diese Woche, Dienstag beziehungsweise Mittwoch, starten. Im Nationalrat beschlossen werden sollen die Gesetze zur Steuerreform dann im Juli.