Dass in der Nationalbank Milch und Honig fließen, ist seit dem Skandal über die Luxuspensionen bekannt.  Nun wartet der Rechnungshof in seinem jüngsten 200 Seiten dicken Bericht mit neuen pikanten Details auf.

Einmalige Zulagen: So gewährt die Nationalbank ihren Mitarbeitern eine Geburtsbeihilfe von 364 Euro pro Kind, eine Heiratsbeihilfe von 364 Euro und einen monatlichen Karenzzuschuss von 238,37 Euro (erstes und zweites Karenzjahr). Beim Ableben erhalten Angehörige ein durchschnittliches Sterbegeld von 21.465 Euro.

Permanente Zulagen: Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf eine Haushaltszulage von 140 Euro monatlich (15 Mal im Jahr), die monatliche Kinderzulage beläuft sich auf 230 bis 302 Euro pro Kind. Zum Vergleich: Beamten erhalten bescheidene 15,66 Euro pro Kind (zwölfmal im Jahr). Bezuschusst wird auch der Besuch von Kindergarten, Kinderkrippe oder Tagesmutter (75 Euro im Monat) bzw. die Nachmittagsbetreuung in Hort oder Schule (65 Euro).

Urlaub: Die Bediensteten haben rascher Anspruch auf mehr Urlaub als Mitarbeiter anderer Banken. Mit 370.000 Euro finanziert die Nationalbank die Urlaubsquartiere ihrer Angestellten.

Sportverein: Die Nationalbank hat einen eigenen Sportverein, der jährlich mit 380.000 Euro subventioniert wird. Die Bank stellt außerdem drei Bedienstete für den Sportverein ab (jährliche Personalkosten von 370.000 Euro) ab. Für die Kosten der Dienstreisen der Geschäftsführer (mehr als 300 Reisetage von 2009 bis 2013) kommt die Nationalbank auf.

Hitzeregelung. Bis 1996 konnten Nationalbanker, wenn es mehr als 30 Grad hatte, eine halbe Stunde früher heimgehen. Heute erhalten Dienstnehmer am 1. Juli eine Zeitgutschrift von vier Stunden.

(Den gesamten Artikel lesen Sie in der Mittwochausgabe der Kleinen Zeitung) 

MICHAEL JUNGWIRTH