"Die Situation ist sicher nicht einfach", räumte Holzinger ein: "Aber eines kann jedenfalls nicht die Antwort auf dieses gravierende gesellschaftliche Problem sein, nämlich ein Abrücken von den Grundrechten und von der Rechtsstaatlichkeit."
Der VfGH-Präsident erinnerte daran, dass die Vorratsdatenspeicherung erst vor wenigen Monaten vom Europäischen Gerichtshof und vom Verfassungsgericht aufgehoben wurde. Diese Maßnahme nun wieder einzuführen könne nicht die richtige Antwort auf die Ereignisse von Paris sein: "Ich hoffe daher sehr, dass es andere Wege für die Sicherheitsbehörden gibt als die anlasslose Speicherung von Daten aller Mitbürger."
Die Grundrechte seien ein hohes Gut und dürften nie aufgegeben werden. "Das wäre die falscheste Antwort auf diese Bedrohung", betonte der VfGH-Präsident. Es brauche nun "mehr Rechtsstaatlichkeit und nicht weniger".
Ob die von Innen- und Justizministerium angedachte eingeschränkte Anwendung der Vorratsdatenspeicherung verfassungsrechtlich überhaupt möglich wäre, wollte Holzinger nicht beurteilen. Das müsse sich der Gesetzgeber überlegen, so Holzinger: "Ich mache nur darauf aufmerksam, dass in Frankreich die Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung in einem sehr weiten Umfang bestanden haben und offenbar hat das auch nicht dazu geführt, dass man diese Terrorakte verhindern konnte."