Noch Anfang September erklärte Grünen-Chef Werner Kogler, damals noch Vizekanzler, für die letzte Nationalratssitzung vor der Wahl die Umsetzung des Eheverbots bis 18 Jahre an. Doch das Vorhaben, das sich gegen Zwangsehen richtete und auf das vor allem die Volkspartei drängte, kommt nun nicht, wie das Ö1-Journal am Freitag berichtete. Wer dafür die Verantwortung trägt, darüber streitet die Noch-Koalition: ÖVP und Grüne – konkreter das Familienministerium von Susanne Raab (ÖVP) und das Justizministerium von Alma Zadic (Grüne) – schieben sich die Schuld gegenseitig zu. Dabei war dieser Beschluss schon im Regierungsübereinkommen vereinbart – allerdings als Teil eines umfassenderen Pakets.
Derzeit ist eine Heirat zwar grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Personen ab 16 dürfen aber auch dann heiraten, wenn ein Gericht sie auf ihren Antrag hin für ehefähig erklärt. Das muss es (ohne inhaltliche Prüfung) tun, wenn der künftige Ehegatte selbst bereits volljährig ist und der oder die Minderjährige für die Ehe reif erscheint; nötig ist dafür die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Bei einer Verweigerung der Zustimmung wiederum kann das Gericht diese ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe dafür vorliegen. Diese Ausnahmen hätten aufgehoben werden sollen. Begründet wurde die Streichung laut den Erläuterungen zum Entwurf unter anderem mit einer Forderung von Unicef nach einem weltweiten Ehealter von 18 Jahren.