In einem zweiten Anlauf wollen die Grünen das Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG) doch noch im September durchbringen. Im ersten Anlauf sind ÖVP und Grüne mit dem Gesetzesentwurf an den Stimmen der SPÖ gescheitert. Dieser sah eine Grün-Gas-Quote für Gasversorger vor. Die SPÖ stieß sich am Passus, dass eine Verordnung erlassen werden könne, um eine „außergewöhnlich hohe Belastung“ für Endverbraucher zu lindern. Diese Kann-Bestimmung wurde nun durch eine verbindliche ersetzt.
Nach dem vorherigen Entwurf hätte die zuständige Energieministerin, derzeit Leonore Gewessler (Grüne), jenen Energieversorgern, die zur Erfüllung der Grüngasquote verpflichtet sind, eine Förderung gewähren können, um eine „außergewöhnlich hohe Kostenbelastung für Endverbraucher zu verringern“. Die SPÖ kritisierte an diesem Entwurf, dass Endverbraucherinnen und Endverbraucher nur indirekt adressiert würden und die Verordnung nur als Kann-Bestimmung formuliert sei. Die Sozialdemokraten warnten vor hohen Mehrkosten für Haushalte. Auf die Zustimmung der Roten war die Regierung angewiesen, da im Nationalrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig ist. Die FPÖ hatte bereits zu einem frühen Zeitpunkt signalisiert, dem Gesetz nicht zustimmen zu wollen.
Keine Lebensmittel sollen zu Gas werden
Im neuen Entwurf werde der Paragraf 11 geändert und die Kann-Bestimmung durch eine verbindliche Regelung ersetzt. So werde festgelegt, dass die Ministerin eine Verordnung erlassen wird, die die Voraussetzungen für die Vergabe an Förderungen an Endverbraucher – und nicht an die Versorger – regelt. „Wir sind der SPÖ nun ein weiteres Mal entgegengekommen“, so der grüne Klima- und Energiesprecher Lukas Hammer in einer Stellungnahme. Der neue Entwurf sei auch mit dem Regierungspartner ÖVP abgestimmt, sagte ein Sprecher der Grünen zur APA. Dem Vernehmen nach waren diese Anpassungen auch Teil jenes Pakets, das sich der Juniorpartner für seine Zustimmung zu Magnus Brunner als EU-Kommissar ausbedungen hatte.
Die SPÖ hatte auch gestört, dass Lebensmittel verwendet werden können. „Sämtliche neue Biogasanlagen dürfen ausschließlich mit Abfall- und Reststoffen produzieren und für bereits in Betrieb befindliche gibt es einen fixen Ausstiegspfad mit Zwischenzielen“, führte Hammer weiters an. „Wenn der Beschluss ausbleibt, wird es bestehenden Strom produzierenden Biogasanlagen weiterhin erlaubt sein, Lebensmittel zu verwenden – das kann doch niemand wollen!“, so Hammer.
Mit dem sogenannten Grüngasgesetz sollen Gasversorger verpflichtet werden, fossiles Erdgas schrittweise und nach festgelegten Quoten durch Biogas zu ersetzen. Dies soll neben den CO₂-Emissionen auch die Abhängigkeit von russischem Erdgas verringern. Im Vorfeld hatten sich unter anderem Umweltschutzorganisationen, die Landwirtschaft und die Biogas-Branche für den Beschluss des Gesetzes starkgemacht, die Arbeiterkammer (AK), die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) warnten jedoch vor hohen Kosten.