Darf’s ein bisschen weniger sein? Die Regierungsparteien haben diese Frage, bezogen auf die Politikergehälter, mit Ja beantwortet und für das kommende Jahr eine Nulllohnrunde beschlossen. Zum wiederholten Mal. Auch frühere Regierungen haben sich in dieser Hinsicht nicht zurückgehalten. In den vergangenen zwanzig Jahren ging das Spitzenpersonal der Republik bei Lohnanpassungen zehnmal leer aus.

Wie im Vorjahr betrifft die Nicht-Valorisierung ab dem 1. Jänner 2025 nur die Top-Verdiener der Republik, wie Kanzler, Ministerinnen und Klubchefs. Das heißt, auf unterer Ebene in der Gehaltspyramide wird es sehr wohl Anpassungen geben, ebenso in Ländern. Allerdings haben die im Vorwahlkampf befindliche Steiermark sowie das Burgenland angekündigt, den Verzicht des Bundes auch übernehmen zu wollen.

Der kumulierte Kaufkraftverlust für Ministerinnen und Minister über die Jahre ist erheblich. Vor 20 Jahren betrug das monatliche Bruttogehalt 15.226 Euro, seit 2023 liegt es bei 18.772 Euro und wird auch 2025 in dieser Höhe bleiben. Der Anstieg bildet die Inflationsentwicklung jedoch bei weitem nicht ab. Wären die Gehälter jedes Jahr mit der Teuerungsrate angepasst worden, müssten Minister ab Jänner 25.801 Euro verdienen. Der Kaufkraftverlust seit 2004 beträgt somit mehr als 7.000 Euro.

Ein Blick ins benachbarte Deutschland zeigt zwar, dass es auch dort zu Nulllohnrunden gekommen ist, jedoch nur in zwei Jahren, nämlich inmitten der Wirtschaftskrise 2009 sowie 2020 während der Pandemie. Die Norm in Deutschland ist eine Anpassung in der Größenordnung der jährlichen Inflationsrate.

„Das ist ein Populismus, der nichts bringt“, sagt Peter Filzmaier zum österreichischen Spezifikum. Im Prinzip sei mit dem Bundesbezügegesetz 1997 ein „kluges und transparentes System“ beschlossen worden, erklärt der Politologe. „Wenn dem aber so ist, ist auch eine Valorisierung angemessen.“ Noch drastischer ist das Kaufkraft-Minus bei Bundespräsident und Kanzler in den vergangenen 20 Jahren: rund 10.000 Euro. Pro Monat.

Kommentar: Nulllohnrunden als sinnlose Selbstgeißelung

Der ehemalige ÖVP-Politiker Andreas Khol hat im Jahr 1997 jenen Initiativantrag eingebracht, der zu der auch heute noch gültigen Gehaltspyramide geführt hat. Die enormen Kaufkraftverluste für das politische Spitzenpersonal der Republik quittiert der ehemalige Nationalratspräsident mit einem spöttischen Lacher. „Dem Wettbewerb nach unten sind keine Schranken gesetzt“, sagt Khol zur Kleinen Zeitung.

Sektionschefs zogen wieder davon

Ausgangspunkt der Reform von 1997 sei der damalige Höchstbezug eines Sektionschefs gewesen. An diesen glich man das Gehalt der Abgeordneten zum Nationalrat an, erzählt Khol. Alle anderen Staatsorgane bemessen sich daran. Mitglieder des Bundesrats erhalten beispielsweise 50 Prozent der Abgeordneten, Minister das Doppelte, der Bundespräsident als Top-Verdiener 2,8 Mal so viel.

Gesetzlich ist die Baustruktur dieser Pyramide seither unverändert, durch unterschiedliche Anpassungen in Bund und Ländern hat sie sich aber seither verzerrt. Minister erhalten nicht mehr 100 Prozent mehr als Abgeordnete, sondern nur mehr 80 Prozent mehr, die Landeshauptleute von Wien und Niederösterreich verdienen mittlerweile mehr als der Vizekanzler.

Die meisten Nulllohnrunden haben auch die Abgeordneten betroffen und eine erhebliche Differenz zwischen Mandataren und Sektionschefs erwachsen lassen. Während Abgeordnete derzeit 10.351 Euro beziehen, ist das Höchstgehalt für Sektionsleitungen der Ministerien dank regulärer Anpassungen auf 13.682 Euro geklettert.

Bei der Beschlussfassung 1997 gehörten Österreichs Mandatare zu den Gutverdienern im Vergleich mit anderen Parlamentariern in der EU. Allerdings nur beim Grundgehalt, denn anderswo sind Zulagen und Extras deutlich höher. „Unsere Überlegung war, dass es neben dem Grundgehalt nichts gibt“, sagt Khol. Nachsatz: „Wir waren blauäugig.“