Die Rede ist von einer „Zwei-Klassen-Justiz“. Während der Amtszeit des mittlwerweile verstorbenen Ex-Sektionschefs Christian Pilnacek sei es zu politischen Interventionen gekommen, ergibt der Bericht einer vom Justizministerium eingerichteten Untersuchungskommission. Am Donnerstag reagierten der Präsident des Obersten Gerichtshof sowie die Präsidentin und die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Graz, Linz und Innsbruck auf die Vorwürfe.

Die Kommission habe nur „ein spezielles Segment der Justiz“ untersucht, darunter die Justizverwaltung, heißt es in dem Bericht. Der darin verwendete Begriff „Zwei-Klassen-Justiz“ beziehe sich „insbesondere auch auf bestimmte gesetzliche Vorgaben im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren“, auf die Gerichtsbarkeit treffe er nicht zu. „Wir weisen den entstandenen gegenteiligen Eindruck klar zurück“, schreiben die Präsidentin und die Präsidenten. „Sofern in dem Bericht von ‚der Justiz‘ die Rede ist, bezieht sich das inhaltlich nicht auf gerichtliche Vorgänge.“

Die Gerichtsbarkeit genieße in Österreich einen guten Ruf, wird in der Aussendung betont. Das gehe aus der jährlich durchgeführten Befragung für das „EU-Justizbarometer“ hervor. Demnach haben 82 Prozent der österreichischen Befragten ein „sehr gutes“ oder „ziemlich gutes“ Bild von der Unabhängigkeit der heimischen Justiz. Damit rangiert Österreich auf dem dritten Platz, nur in Dänemark und Finnland ist das Vertrauen in die Justiz noch größer.