Oberösterreich wird von der Möglichkeit, eine Leerstandabgabe einzuheben, nicht Gebrauch machen. Das berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ in ihrer Montagausgabe und beziehen sich dabei auf die Beantwortung einer SPÖ-Anfrage an Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Aus dessen Büro wurde der APA bestätigt, dass das Thema vom Tisch sei.

Im April hatte der Nationalrat beschlossen, dass die Länder eine Leerstandabgabe einführen können. Die oberösterreichische SPÖ-Raumordnungssprecherin Heidi Strauss wollte daraufhin in schriftlichen Anfragen an Landeshauptmann und Finanzreferent Stelzer, Gemeindereferentin Michaela Langer-Weninger und Raumordnungslandesrat Markus Achleitner (alle ÖVP) sowie Wohnbaureferent und Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) wissen, ob dies in Oberösterreich geplant sei. Die Antworten hat die SPÖ auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Nur Regelung im Tourismusgesetz

„In Oberösterreich ist bereits jetzt eine entsprechende Regelung im OÖ. Tourismusgesetz verankert. Eine darüber hinausgehende Belastung der Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher durch eine weitere Gebühr ist aktuell nicht vorgesehen“, heißt es in der Antwort Stelzers. Die Auswirkung einer Zweitwohnsitz- und Leerstandabgabe könne derzeit „mangels konkreter Daten“ nicht seriös beantwortet werden.

Die anderen Landesregierungsmitglieder erklärten sich für nicht zuständig. Achleitner und Langer-Weninger verwiesen ebenfalls auf die entsprechende Regelung im Oberösterreichischen Tourismusgesetz, Haimbuchner betonte, dass er diesen „überbordenden Eingriff“ in Eigentumsrechte politisch ablehne.