Die Koalition ist am besten Weg, die vom VfGH gekippten Regelungen zur Rechtsberatung von Asylwerbern zu reparieren. Der entsprechende Initiativantrag wurde am Donnerstag im Nationalrat eingebracht und kann so vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden. Im Wesentlichen geht es um eine Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums, etwa dadurch, dass es im Aufsichtsrat keine Mehrheit des Innenressorts mehr gibt und den Beratern besonderer Kündigungsschutz zukommt.
Laut einem vergangenen Dezember erlassenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt werde. Konkret hatte das Innenministerium nach Meinung der Höchstrichter zu viele Einflussmöglichkeiten.
Besonderer Kündigungsschutz für Rechtsberater
Dem wird nun in mehreren Punkten entgegengewirkt. Unter anderem wird den Rechtsberatern ein besonderer Kündigungsschutz zugesprochen. So wird etwa entschuldbares Fehlverhalten bei einer Beratung nicht als Kündigungsgrund akzeptiert.
An sich richtet die BBU für die Rechtsberatung einen eigenen Geschäftsbereich ein. Diesem steht eine fachlich weisungsfreie und mit Budget- und Personalhoheit ausgestattete Bereichsleitung vor.
Im Aufsichtsrat erhält das Justizministerium einen zusätzlichen Posten, wodurch es keine Mehrheit des Innenressorts mehr gibt. Dazu kommen zwei unabhängige Experten, die keinem der Ressorts zugeordnet sein dürfen.