Während des sechs Monate dauernden Grundwehrdienstes sollen Rekruten künftig eine einmonatige Dienstfreistellung bekommen, wenn sie Papa werden. Anspruch auf diesen „Elternmonat“ haben aber auch Soldatinnen und Soldaten im Präsenz- und Ausbildungsdienst bzw. Zeitsoldaten. Das sieht die Novelle des Wehrrechtsänderungsgesetzes vor, die von Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) diese Woche in Begutachtung geschickt wurde.

„Diese Dienstfreistellung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes ermöglicht es Eltern, ihre familiären Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig ihren Dienst für Land und Landsleute fortzusetzen“, heißt es aus Tanners Kabinett. Im Zuge der Gesetzesnovelle gibt es weitere Neuerungen, die das Bundesheer als Arbeitgeber noch attraktiver gestalten soll.

Anerkennung von Dienstzeiten

Dazu gehört die Einführung eines sozialrechtlichen Härteausgleichs, um sozialversicherungsrechtliche Benachteiligungen beim Kinderbetreuungsgeld und dem Familienzeitbonus für Personen im Präsenz- und Ausbildungsdienst zu beseitigen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Dienstzeiten angemessen anerkannt und vergütet werden. Ebenso soll eine „Tapferkeitsmedaille“ im Bundesheer geschaffen werden um jene Soldatinnen und Soldaten zu ehren, die während eines Einsatzes ihre Gesundheit oder gar ihr Leben riskiert haben.

Verteidigungsministerin Klaudia Tanner mit ihrem Milizbeauftragten Erwin Hameseder
Verteidigungsministerin Klaudia Tanner mit ihrem Milizbeauftragten Erwin Hameseder © APA / Roland Schlager

Weiterer Anreiz für Freiwillige

Um noch mehr freiwillige Meldungen zur Miliz zu bekommen, wird ein „Ausbildungsscheck“ für die Soldatinnen und Soldaten in der Miliz geschaffen. Pro Übungstag werden 100 Euro gutgeschrieben. Diese Vergütung kann für zivile berufliche Aus- und Fortbildungszwecke genutzt werden. Ebenso soll damit die Wirtschaft ermutigt werden, die Miliz stärker zu unterstützen. Eine Rückkehr zur Übungspflicht für die Miliz lehnt die ÖVP ja im Gegensatz zu den meisten Führungskräften im Bundesheer ja ab.

Für Ministerin Tanner ist klar: „Das kann nur ein Schritt von vielen sein. Gerade bei unseren Berufssoldatinnen und -soldaten ist, gerade was die bessere Bezahlung betrifft, noch vieles zu erledigen.“