Im Spätherbst hatten Berichte über ein HTL-Schulbuch für mediale Aufregung gesorgt, in dem die Hamas in einem Glossar als „islamische Widerstandsbewegung“ definiert wurde. Das Bildungsministerium hat mittlerweile beim Verlag die Überarbeitung des Kapitels veranlasst, heißt es in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Ressortchef Martin Polaschek (ÖVP). Die Schulen sollen die korrigierten Seiten nun an die Schülerinnen und Schüler verteilen.

In seiner Beantwortung betont das Ministerium, dass die Hamas zwar im Fließtext als radikale Organisation beschrieben wird. Zumindest die Erläuterung in der Randspalte entspreche aber „nicht mehr dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Zielen der Politischen Bildung und der Demokratiebildung“. In der Europäischen Union wird die Hamas bereits seit 2001 als Terrororganisation eingestuft.

Schulen sollen Nahost-Konflikt im Unterricht aktiv behandeln

Wie der Unterricht zum Nahost-Konflikt in den Schulen konkret gestaltet werden soll, ist international umstritten. Seit Beginn des jüngsten Gaza-Kriegs im Gefolge der Massaker und Entführungen von Israelis durch die Hamas ist das Thema auch in österreichischen Schulen deutlich präsenter. Die Schulen wurden vom Ministerium angehalten, den Israel-Palästina-Konflikt aktiv im Unterricht zu behandeln – durch dessen historische Einordnung, aber auch eine klare Absage an Antisemitismus, Extremismus und Gewalt.

An wie vielen Schulen das betreffende Buch für das Fach Geografie, Geschichte und Politische Bildung der 4. Klasse HTL im Unterricht eingesetzt wird, kann man im Bildungsministerium nicht sagen. Schulmaterialien würden autonom vom jeweiligen Standort bestellt, für die Organisation der Schulbuchaktion sei das Bundeskanzleramt zuständig (dort ist der für die Finanzierung verantwortliche Familienlastenausgleichsfonds angesiedelt, Anm.).

Dass das aufwendige System der Schulbuchapprobation „inhaltlichen Unfug“ (Neos) nicht verhindern kann, begründete das Ministerium mit der schieren Menge an Verfahren. Bei 1900 Approbationen pro Jahr könnten – trotz der Bemühungen alle Akteure – „fallweise Irrtümer und Fehler“ nicht vollständig ausgeschlossen werden. Bei berechtigten Beschwerden müssten außerdem die entsprechenden Seiten unabhängig vom Zeitpunkt der Approbation von den Schulbuchverlagen ausgetauscht werden.