Im Sommer hatte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) 4,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2030 versprochen. Als beim Finanzausgleich unter anderem dafür auch ein „Zukunftsfonds“ eingerichtet wurde, fehlte der SPÖ eine volle Milliarde Euro. Sie sprach von einer „Mogelpackung“. Am Mittwoch beschloss der Ministerrat, dass die für Elementarpädagogik vorgesehenen Gelder nach der fünfjährigen Finanzausgleichsperiode zwei Jahre weiterlaufen sollen. Damit wären es tatsächlich 4,5 Milliarden Euro für Kinderbetreuung.

Die Ankündigung der Regierung ist aber nicht mehr als eine Absichtserklärung. Denn in den Begleitunterlagen zum Finanzausgleich, die derzeit im Parlament liegen und im Dezember beschlossen werden sollen, findet sich nur eine Aufschlüsselung und Absicherung der Gelder des Zukunftsfonds bis 2028. Im Paktum zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde allerdings festgehalten, dass der Fonds vor Ende der Finanzausgleichsperiode „evaluiert“ und ab 2028 „dauerhaft verankert“ wird.

Rechtlich bindend ist dieses Paktum allerdings nicht, wie auch der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck bestätigt. Es wird Angelegenheit der kommenden Bundesregierung sein. Dass diese die Bundesmittel für den Kindergartenausbau einstellen wird, darf aber als realpolitisch undenkbar angesehen werden. Daher sind 4,5 Milliarden Euro bis 2030 auch eine durchaus realistische Größenordnung.

Betreuungsquoten variieren stark

Dass Österreich bei der Betreuungsquote der unter 3-Jährigen unter dem EU-Durchschnitt liegt, hat nicht nur finanzielle Gründe. In der Vergangenheit wurden die Mittel des Bundes von den Ländern nicht immer zur Gänze abgerufen, zuletzt aber immerhin zu 95 Prozent. Die Bundesregierung will mit der Einführung eines Monitors, der den Status quo abbilden soll, auch noch auf anderer Ebene den Ausbau befördern. Ab Herbst 2024 soll sogar eine Art Dashboard eingerichtet werden.

Für den Zukunftsfonds sind jedenfalls 500 Millionen pro Jahr für die Elementarpädagogik reserviert, wobei diese Gelder noch inflationsangepasst werden. Jedes Bundesland hat am Ende der Periode bei den unter 3-Jährigen entweder eine Betreuungsquote (unter Berücksichtigung der Betreuung durch Tageseltern) von 38 Prozent zu erreichen oder muss die eigene Quote um mindestens einen Prozentpunkt pro Jahr erhöhen. Derzeit liegt Österreich bei 32 Prozent, wobei die Quote zwischen 42 Prozent (Wien) und 19,9 Prozent (Steiermark) variiert.

So viel Geld gibt es pro Bundesland

Die Mittel aus dem Fonds werden über den Bevölkerungsschlüssel auf die Länder verteilt. Wien erhält am meisten mit 108,5 Millionen Euro, das Burgenland am wenigsten mit rund 16,6 Millionen Euro pro Jahr. Die Steiermark wird mit 69,5 Millionen Euro pro Jahr bedacht, Kärnten mit 31,3 Millionen Euro. Diese Gelder müssen in den Ausbau gesteckt werden, können aber bei Zielerreichung auch in den laufenden Betrieb der Kindergärten ließen. Das ist bei der im Vorjahr beschlossenen 15a-Vereinbarung mit den Ländern („Kindergartenmilliarde“) nicht der Fall. Über sie werden noch 1,3 Milliarden Euro ausgeschüttet, die in den 4,5 Milliarden Euro inkludiert sind.

Neu wird auch der Kinderbetreuungsmonitor, der erstmals im März in Kooperation mit der Statistik Austria erscheinen soll. Mit diesem sollen – auf Regionen heruntergebrochen – Fortschritte sowie bestehende Versorgungslücken besser eruiert und die Mittel bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Der Bericht soll danach jährlich im Herbst auf Basis der aktuellen Daten erscheinen. Über ein Dashboard, also eine interaktive Landkarte, sollen die Informationen für jeden zugänglich sein. Das wird dem Bund ein zentrales Koordinierungselement in die Hand geben. Säumigkeiten seitens der Länder und Gemeinden werden offenbart.

Im Bericht wird zudem nicht nur die Besuchsquote abgebildet, sondern auch Öffnungszeiten und -tage. Beim Personal wird nach Fach- und Hilfskräften unterschieden, bei Kindern auch der Anteil in ganz- und halbtägiger Betreuung ausgeschildert. „Das Ziel ist also eine echte und ehrliche Wahlfreiheit für alle Familien sowie die Verbesserung der Qualität der Betreuung“, sagt Familienministerin Susanne Raab.