Abgeordnete: Derzeit gibt es 751, solange die Briten dabei sind, bleibt es dabei. Nach dem Brexit wird auf 705 reduziert, kleinere Länder bekommen Stimmen dazu: Österreich hat dann 19 statt wie bisher 18 Mandatare in Straßburg.

Budget: Für das Jahr 2018 belief sich der Haushalt des EU-Parlaments auf 1,95 Milliarden Euro, davon entfielen 44 Prozent auf Personalkosten. Die laufenden Kosten für Gebäude, Instandhaltung, Betrieb usw. betragen ca. 13 Prozent.

Copyright: Nach dem Beschluss der Richtlinie im EU-Parlament ging ein E-Mail-Gewitter über die Abgeordneten nieder, wie es davor nie vorgekommen ist. Die Richtlinie zählt zu den umstrittensten Entscheidungen der letzten Jahre.

D’Hondtsches Verfahren: Das Verfahren ermöglicht die proportionale Sitzverteilung von Abgeordnetenmandaten. Bei den Europawahlen wird es von vielen EU-Staaten, darunter Österreich, angewendet – aber nicht in allen.

Einstimmigkeitsprinzip: Bei Steuer und Finanzen sowie in der Außenpolitik müssen alle Länder (Rat) einer Meinung sein – immer wieder ein Hemmschuh, etwa bei der Digitalsteuer. Im EU-Parlament entscheidet die Mehrheit.

Gehalt: EU-Abgeordnete verdienen 8757,70 Euro monatlich brutto. Dazu kommt noch eine allgemeine Kostenvergütung von 4513 Euro sowie ein Taggeld von 320 Euro pro Sitzungstag. Reisekosten gibt es extra.

Hochrechnungen: Um eine Wahlbeeinflussung zu vermeiden, gibt es konkrete Wahlergebnisse erst nach Schließen der letzten Wahllokale in Italien um 23 Uhr. Ab 18 Uhr stehen aber Hochrechnungen bereit.

Interessensvertreter: Besser bekannt unter dem Begriff Lobbyisten, versuchen rund 25.000 auf die Entwicklungen Einfluss zu nehmen, was durchaus seine Berechtigung hat. Besonders viele kommen aus der deutschen Autoindustrie.

Jenseits: Gewählt wird natürlich auch in den europäischen Überseegebieten. So etwa in Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre und Miquelon oder Französisch-Polynesien.

Klimaschutz: Das EU-Parlament tritt für sehr strenge Regeln bei Abgasen, Verkehr und Energie ein. Kommission und Rat stehen hier eher auf der Bremse: Maßnahmen müssten wirtschaftlich vertretbar sein, so das Hauptargument.

Lissabon-Vertrag: Nach jahrelangen Verhandlungen trat der völkerrechtliche Vertrag 2009 in Kraft und wurde jetzt wieder zum Wahlkampfthema. Er regelt die Abläufe in der EU, das Parlament wurde durch den Vertrag aufgewertet.

Migration: Hauptthema im Wahlkampf, vor allem durch die Rechtsparteien. Asylpolitik wird auch in den kommenden Jahren zentrale Frage im Parlament und den anderen Institutionen sein.

Nichtwähler: Seit der ersten EU-Wahl 1979 sank die Wahlbeteiligung von 62 auf zuletzt 42,6 Prozent. In Tschechien waren es auch jetzt unter 20 Prozent, die Slowakei war 2014 Schlusslicht mit 13,1 Prozent.

"Olaf“, das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung, wurde auf Bestreben des EU-Parlaments und der Kommission vor 20 Jahren eingerichtet. Die unabhängige Behörde ermittelt in EU-Betrugsfällen.

Prozenthürde: Um für ein Mandat infrage zu kommen, gibt es unterschiedliche Schwellen. In 13 Ländern gar keine, Griechenland und Zypern haben 1,8 Prozent, Österreich, Italien und Schweden vier, der Rest der Länder fünf Prozent.

Qualifizierte Mehrheit: Ein Vorschlag des EU-Rats für den Kommissionspräsidenten braucht eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“: mindestens 72 Prozent der Länder (21), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren.

Rechtsetzung: Die EU hat mehrere Gesetzgebungsmöglichkeiten (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse), die im Wechselspiel zwischen Kommission, Rat der Mitgliedsländer und dem EU-Parlament als Volksvertretung entstehen.

Spitzenkandidat: So wie 2014 soll auch diesmal der Spitzenkandidat der stärksten Fraktion Kommissionschef werden – nicht alle haben aber einen solchen Kandidaten. Im Parlament und im Rat gibt es dazu geteilte Meinungen.

Top-Jobs: Das EU-Parlament hat ein Mitspracherecht bei der Kür des neuen Kommissionschefs, aber auch bei jedem einzelnen vorgeschlagenen Kommissar. Und es bestimmt natürlich auch, wer neuer Parlamentspräsident wird.

Unionsbürgerschaft: Wer Staatsbürger eines EU-Landes ist, hat das Recht auf Freizügigkeit und freien Aufenthalt im gesamten EU-Gebiet, aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal- und EU-Wahlen usw.

Vorzugsstimmen: Sie können ausschlaggebend dafür sein, ob ein Kandidat ein Mandat ergattert oder nicht, geregelt über die Europawahlordnung. Nur die ÖVP hat das Prinzip als ausschließliches gewählt.

Wanderzirkus: Das EU-Parlament hat drei Sitze: Straßburg, Brüssel, Luxemburg. Viele möchten dem teuren monatlichen „Massenausflug“ nach Straßburg ein Ende setzen, aber Frankreich blockiert das mit Erfolg.

Xenophobie (Fremdenfeindlichkeit): die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa, zuletzt stark im Wachsen, zählt zu den Aufgaben der EU-Grundrechteagentur, die ihren Sitz in Wien hat.

YouTube, Google und andere Plattformen wie Facebook, Snapchat und Twitter haben Kandidaten, Parteien und die EP-Website höhergerankt und damit sichtbarer gemacht. Candy Crush und Tinder ermutigen zur Stimmabgabe.

Zielgebiete: Im Zuge der Kohäsionsmaßnahmen unterstützt die EU Regionen beim wirtschaftlichen Aufschwung. In Österreich wurde das Burgenland als Ziel-1-Gebiet anerkannt, weit über eine Milliarde Euro wurde investiert.