FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer will einer Volksabstimmung über die Wiedereinführung der Todesstrafe keinen Riegel vorschieben. Er vertraue dabei auf das "Gespür" der Menschen, betont Hofer auf APA-Anfrage. Sein Kontrahent Alexander Van der Bellen meint dagegen, dass Grund- und Menschenrechte nicht Thema von Volksabstimmungen sein dürfen.

Die APA hatte die Hofburg-Kandidaten um die Beantwortung eines Katalogs mit 14 Fragen aus dem Bereich der Außenpolitik gebeten, darunter auch, ob sie auch Volksabstimmungen zu Fragen zulassen würden, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen (z.B. die Wiedereinführung der Todesstrafe).

"Ich bin davon überzeugt, dass die Menschen ein gutes Gespür dafür haben, welche Themen für direkt-demokratische Abstimmungen geeignet sind und dass die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht mit unseren Werten vereinbar ist", antwortete Hofer, der im Wahlkampf mehr direkte Demokratie versprochen hat. Van der Bellen sagte dagegen: "Themenbereiche, die Grund- und Menschenrechte berühren, sollen nicht Gegenstand von Volksabstimmungen sein."

Van der Bellen für Faymann

Unterschiedlicher Meinung sind die beiden Kandidaten auch, was einen möglichen EU-Ratspräsidenten Werner Faymann betrifft. Van der Bellen sagte, er würde eine Kandidatur Faymanns unterstützen, "denn es wäre eine Ehre, wenn ein Österreicher dieses wichtige Amt bekommen würde". Als langjähriger Bundeskanzler kenne er den Europäischen Rat sehr gut. Ein wenig verklausuliertes Nein kommt dagegen von Hofer: "Ich glaube, es war ein guter Schritt von Werner Faymann, sich aus der Politik zurückzuziehen und andere Wege einzuschlagen."

Unterschiedlich sehen Hofer und Van der Bellen die vor eineinhalb Jahren erfolgte Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim durch Russland. Der FPÖ-Kandidat meint, dass "der Willen der Betroffenen zu akzeptieren" sei. Van der Bellen plädierte für ein Abkommen über die Krim zwischen Kiew und Moskau.

Mit Sorge sehen beide die Unabhängigkeitsbestrebungen der bosnischen Serben. Ein Unabhängigkeitsreferendum "widerspräche den gegenwärtigen internationalen Verträgen in Bezug auf Bosnien-Herzegowina", betonte Van der Bellen. Hofer warnte vor "Unabhängigkeitsbestrebungen ohne Verhandlungen", doch könnte man "sehr vorsichtig" mit einem "Loslöseprozess" beginnen, wenn das Referendum verfassungsmäßig durchgeführt würde.

Nicht vorpreschen wollen die beiden Kandidaten, was eine Verlegung der österreichischen Botschaft in Israel von Tel Aviv in die Hauptstadt Jerusalem betrifft. "So lange der endgültige Status von Jerusalem nicht gelöst ist, sollte die Botschaft in Tel Aviv bleiben", betonte Van der Bellen. Hofer meinte, dass darüber der Außenminister entscheiden solle und er sich als Bundespräsident nicht einmischen möchte. "Aber üblicherweise befinden sich die Botschaften in der Hauptstadt."

In der Südtirol-Frage betonten Hofer und Van der Bellen die Schutzmachtfunktion Österreichs. Zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft kommt vom FPÖ-Kandidaten ein klares Ja in Bezug auf Südtiroler, während Van der Bellen das als Sache von Bundesregierung und Parlament ansieht.