Neuer Ärger rund um Grenzkontrollen – diesmal trifft es die EU-Kommission. In einem Prüfbericht kommt der EU-Rechnungshof zum Schluss, dass die Behörde die vielen Sperren vor und während der Pandemie, die von EU-Ländern verhängt wurden, zu lasch überprüft habe. Mehrere Länder – darunter Österreich – haben das Ende der Sperren mit immer neuen Argumenten hinausgezögert. Zuletzt hatte auch der EuGH festgestellt, dass Österreichs fortgesetzte systematische Kontrollen an der Grenze zu Slowenien 2017 rechtswidrig waren.
Fazit des Sonderberichts
Die Kommission habe sich angesichts ihrer begrenzten Möglichkeiten mit den Folgen der Corona-Pandemie für das Recht auf Freizügigkeit nicht ausreichend befasst, lautet das Fazit des Sonderberichts. Die Prüfer weisen auch auf eine mangelhafte Koordinierung von Reisebeschränkungen durch die Mitgliedstaaten hin sowie auf deren Unvereinbarkeit mit den Leitlinien und Empfehlungen der EU.
Dem Schengen-Raum gehören 22 EU-Länder und vier von außerhalb an; die Bürger können sich dort frei bewegen. Nach einer Ausnahmemöglichkeit des Schengener Grenzkodex können Grenzkontrollen für sechs Monate unter bestimmten Voraussetzungen (ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit) wiedereingeführt werden und auch bei Weiterbestehen der Gründe auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Im Bericht werden mehrere österreichische Beispiele für Wiedereinführungen von Grenzkontrollen genannt (Fußball-Europameisterschaft 2008, die Migrationskrise 2016 und die aktuelle Covid-19-Krise). Die Luxemburger Prüfer monieren nun, dass die Kommission zwar einige koordinierende Maßnahmen eingerichtet habe – wie „Re-open EU“ – doch selbst ein Jahr nach Beginn der Pandemie hatten neun Mitgliedstaaten immer noch keine aktualisierten Informationen geliefert.