Österreich hat nach Ansicht der EU-Kommission bestimmte Elemente der EU-Vorschriften zur Terrorismusbekämpfung nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt. Aus diesem Grund leitete die Brüsseler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren ein, wie sie am Donnerstag mitteilte. Was konkret Österreich nicht beachtet, ging aus der Mitteilung nicht hervor. Die EU-Staaten hatten für die Umsetzung der Vorschrift bis September 2018 Zeit.
Die Vorschriften enthalten Bestimmungen, die terrorismusbezogene Straftaten wie Reisen ins Ausland zur Begehung einer terroristischen Straftat, die Rückkehr in die EU oder Reisen innerhalb der EU zu diesem Zweck, die Ausbildung für terroristische Zwecke und die Finanzierung des Terrorismus unter Strafe stellen und sanktionieren. Die Vorschriften sehen auch besondere Bestimmungen für Terrorismusopfer vor, um sicherzustellen, dass sie unmittelbar nach einem Anschlag und so lange wie nötig Zugang zu zuverlässigen Informationen sowie zu professionellen und spezialisierten Unterstützungsdiensten haben.
Agenda gegen Terrorismus
Die betreffenden Vorschriften sind ein wesentlicher Teil der "EU-Agenda gegen Terrorismusbekämpfung", die im vergangenen Dezember vorgelegt wurde. Die für Inneres zuständige EU-Kommissarin Ylva Johansson sagte bei der Präsentation: „Mit unserer Agenda für Terrorismusbekämpfung versetzen wir Experten in die Lage, neue Bedrohungen besser zu antizipieren. Wir unterstützen lokale Gemeinschaften bei der Prävention von Radikalisierung, wir helfen Städten, öffentliche Räume sicher zu gestalten und zu schützen, und wir sorgen dafür, dass wir rasch und wirksamer auf Anschläge und Anschlagsversuche reagieren können.“ Ferner sieht der Vorschlag vor, dass Europol modernste Mittel erhält, um die EU-Mitgliedstaaten bei ihren Ermittlungen zu unterstützen.
Neben Österreich leitete die EU-Kommission in dieser Sache auch Verfahren gegen Finnland, Kroatien und Luxemburg ein. Die betroffenen EU-Staaten müssen binnen zwei Monaten auf das Schreiben der EU antworten, sonst treibt die EU-Kommission mit einer mit "Gründen versehenen Stellungnahme" das Vertragsverletzungsverfahren voran.