Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland könnte noch im Jänner kommen. Wie es am Mittwoch aus der EU-Kommission in Brüssel gegenüber der APA hieß, wird am 24. Jänner die nächste Runde von Vertragsverletzungsverfahren eingeläutet.
Zwar gab es in der EU-Behörde noch keine formale Bestätigung dafür, dass auch die Indexierung der Familienbeihilfe in der nächsten Runde dabei sein wird. Doch gilt es als sicher, dass die EU-Kommission gegen Österreich in Kürze vorgehen wird. Die EU-Kommission hatte bereits im Okober klar gemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde.
Indexierung nach EU-Recht verboten
Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, dies habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.
Seit Dezember ist das österreichische Gesetz bereits im Amtsblatt veröffentlicht. Es war allerdings zu erwarten, dass die EU-Behörde erst nach Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Halbjahr reagieren wird.
Länder protestierten mit Brief
Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.
Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wäre der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.