Neben "männlich" und "weiblich" ist im Geburtenregister künftig auch die Option "divers" für intersexuelle Menschen möglich. Mit dem Beschluss vom späten Donnerstagabend setzt das Parlament eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr um.
Die bisherige Pflicht, einen Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, wurde darin als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot gewertet.
Die Reformpläne der Großen Koalition standen allerdings von Anfang an in der Kritik, weil eine Änderung im Geburtenregister auf Drängen der Union an die Vorlage eines ärztlichen Attests geknüpft wird. Diese Regelung wurde in den Ausschussberatungen nur leicht abgeschwächt. Danach soll nun in wenigen Ausnahmefällen auch eine eidesstattliche Versicherung der Betroffenen ausreichend sein.
Der Lesben- und Schwulenverband LSVD zeigte sich trotzdem enttäuscht und kritisierte, Intersexualität werde weitgehend auf körperliche Abweichungen eingeengt. LSVD-Vorstandsmitglied Henny Engels betonte, "dass sich das Geschlecht nicht allein nach körperlichen Merkmalen bestimmen lässt, sondern von sozialen und psychischen Faktoren mitbestimmt wird".
Der CDU-Abgeordnete Marc Henrichmann verwies hingegen auf das staatliche Interesse an einem Personenstandsregister mit Beweiskraft. Dies lasse keine Selbsteinschätzung nach subjektiven Empfindungen zu. Noch deutlicher wandte sich die AfD gegen eine solche Möglichkeit. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch betonte: "Die Geschlechtszugehörigkeit ist seit Bestehen der Menschheit ein objektives Faktum - so wie Alter und Körpergröße auch."