Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz über die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen die Enthaftung des unter Spionageverdacht stehenden Ex-Offiziers dürfte erst in zehn bis 14 Tagen getroffen werden. Grund ist, dass beiden Seiten Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt werden muss.

Der Akt sei noch in Salzburg, so OLG-Sprecher Wolfgang Seyer zur APA, er werde erst Donnerstag oder Freitag in Linz eintreffen. Danach sei dem Beschuldigten und der Oberstaatsanwaltschaft eine Stellungnahmefrist von mindestens sieben Tagen einzuräumen, erklärte er das Prozedere. Erst wenn die Stellungnahmen vorliegen oder die Frist verstrichen ist, könne der Senat entscheiden. Es ist daher damit zu rechnen, dass eine Entscheidung erst in rund zehn bis 14 Tagen gefällt wird.

Die Haft- und Rechtsschutzrichterin hatte am Dienstag die Enthaftung des 70-Jährigen angeordnet, weil sie keine hinreichenden Haftgründe sah. Um Fluchtgefahr vollständig hintanzuhalten, hat das Landesgericht Salzburg den Reisepass des Beschuldigten abgenommen und ihm die Weisung erteilt, sich täglich bei der ihm nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden. Weiters muss der pensionierte Offizier das Landesgericht über jeden Wohnsitzwechsel sofort informieren. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim OLG Linz eine Beschwerde gegen den Enthaftungsbeschluss eingebracht. Der Beschuldigte ist derzeit auf freiem Fuß.

Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, von 1992 bis Ende September 2018 für Russland spioniert zu haben. Seine Festnahme erfolgte am vergangenen Samstag. Konkret richtet sich der Verdacht gegen ihn wegen des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), des Verbrechens des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz).