Nach jahrelangem Gezerre um die "Ehe für alle" in Deutschland geht plötzlich alles ganz schnell. Das deutsche Parlament wird noch diese Woche über die Homo-Ehe entscheiden - gegen den Willen der CDU/CSU-Spitze. SPD, Linke und Grüne setzten am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages mit knapper Mehrheit durch, dass das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments kommt - am Freitag.
Ein solches rot-rot-grünes Votum gegen die Stimmen der Union ist ein bemerkenswerter Vorgang und bedeutet eine offene Konfrontation zwischen den Koalitionspartnern von CDU/CSU und SPD. Die Spitzen der Unions-Fraktion hatten sich gegen eine Abstimmung vor der Bundestagswahl im September ausgesprochen. Im Deutschen Bundestag gilt eine Mehrheit für die Ehe für alle als sicher.
Dem Parlament liegen bereits seit längerem drei Gesetzentwürfe für die uneingeschränkte Homo-Ehe vor - von Linken, Grünen und vom Bundesrat. Über den Antrag der Länderkammer soll nun abgestimmt werden. Die Große Koalition ist in der Frage gespalten und hat bisher eine Abstimmung dazu verhindert, indem sie das Thema im Rechtsausschuss 30 Mal vertagte.
Die jahrelange Debatte gewann plötzlich enorm an Tempo, nachdem Kanzlerin Angela Merkel am Montag überraschend vom klaren Nein der CDU in dieser Frage abgerückt war und öffentlich von einer Gewissensentscheidung gesprochen hatte. Die SPD nahm das zum Anlass, eine schnelle Parlamentsabstimmung durchzusetzen und die Union damit drei Monate vor der Bundestagswahl in die Enge zu treiben.
"Vertrauensbruch"
SPD, Linke und Grüne votierten im Rechtsausschuss geschlossen dafür, das Thema kurzfristig auf die Tagesordnung des Parlaments zu hieven. Die Union stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben. Die Unions-Spitze hatte sich gegen eine Abstimmung vor der Bundestagswahl gesperrt - und wirft der SPD wegen ihres Vorstoßes "Vertrauensbruch" vor.
In Deutschland gibt es für schwule und lesbische Paare seit 2001 die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. In Österreich gibt es erst seit 2010 für homosexuelle Paare die Möglichkeit eine Partnerschaft eintragen zu lassen. Zunächst durfte sie nur bei den Bezirksverwaltungsbehörden begründet werden, seit April ist dies auch am Standesamt möglich. Die eingetragene Partnerschaft ist aber rechtlich nicht mit der Ehe gleichgesetzt.