Das teilte F.s Verteidiger, der einstweilen anonym bleiben will, am Donnerstag der APA mit. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt habe auf einen Untersuchungshaftantrag verzichtet. Ein Richter habe noch am Mittwoch die Enthaftung angeordnet, sagte er.
U-Haftantrag zurückgezogen
"Die Staatsanwaltschaft hat gestern den U-Haftantrag zurückgezogen und der Journalrichter die Enthaftung angeordnet. Mein Mandant ist seit Mittwochabend auf freiem Fuß", erklärte der Verteidiger. Grund für diese Entscheidung der Anklagebehörde sei, dass der Vorarlberger bei seiner Vernehmung Anfang der Woche gegen ihn erhobene Vorwürfe habe "entkräften können", ergänzte der Jurist.
Bisher hatte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt insbesondere auf Grundlage von Ermittlungen des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Niederösterreich dem 25-jährigen Österreicher vorgeworfen, Kriegsverbrechen in der Ukraine begangen zu haben. Ausgehend von diesen Verdachtsmomenten war auch ein europäischer Haftbefehl ausgestellt worden, der Ende April zur Festnahme F.s in Polen geführt hatte. Er soll versucht haben, über einen polnisch-ukrainischen Grenzübergang in die Ukraine einzureisen.
Am Montag war F. schließlich aus Lublin nach Wiener Neustadt überstellt worden und hatte nach Angaben von seinem Verteidiger und eines Sprechers der Staatsanwaltschaft in einer Vernehmung am Dienstag Vorwürfe zurückgewiesen, im Frühjahr 2016 in der Ukraine gegnerische Soldaten, die sich bereits ergeben hatte, getötet zu haben.
Nach Angaben des ukrainischen Verteidigungsministeriums war der 25-jährige Österreicher seit dem 17. Mai 2016 Angehöriger der 59. Brigade der regulären ukrainischen Streitkräfte und hat sich am 15. Dezember 2016 unerlaubt von seiner Einheit entfernt. Medienberichte, wonach F. auch in Verbänden des "Prawyj Sektor" ("Rechter Sektor") gekämpft habe, wurden von dieser rechtsextremen Organisation gegenüber der APA dementiert.