Der Europäische Gerichtshof spricht am heutigen Dienstag (ab 9.30 Uhr) zwei Grundsatzurteile zu Kopftuchverboten am Arbeitsplatz. Anlass sind Klagen zweier muslimischer Frauen aus Belgien und Frankreich. Sie wurden entlassen, weil sie auch in der Firma nicht auf die Kopfbedeckung verzichten wollten.
Die Luxemburger Richter sollen klären, ob Arbeitgeber ihre Angestellten mit solchen Verboten unerlaubterweise diskriminieren.