Rückschlag für die britische Premierministerin Theresa May: Das britische Oberhaus hat den Entwurf des Brexit-Gesetzes der britischen Regierung abgeändert. Eine Mehrheit im House of Lords stimmte am Mittwoch für einen Änderungsantrag, der die Regierung dazu verpflichtet, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien trotz Brexit zu garantieren. Damit gerät der Brexit-Zeitplan ins Wanken.

Das Unterhaus hatte Mays Brexit-Gesetz mit großer Mehrheit und ohne Änderungen durchgewunken. Nun müssen sich die Abgeordneten im House of Commons erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Die harte Linie der britischen Regierung kommt damit neuerlich auf den Prüfstand. London lehnt eine einseitige Garantie für die rund drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien ab. Ein Tauziehen in dieser Frage könnte den straffen Zeitplan für den EU-Austritt gefährden, der einen Beschluss des Brexit-Gesetzes durch beide Häuser des Parlaments bis zum 7. März vorsieht.

Bis spätestens Ende März will die britische Regierung den EU-Austritt einleiten. Dazu braucht May die Zustimmung des Parlaments zum „Brexit“-Gesetz. Noch Stunden vor der Abstimmung im Oberhaus zeigte sich die Premierministerin bei einer Fragestunde im Unterhaus zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten werden kann.