Islamistische Gefährder, von denen jederzeit ein Anschlag droht, sollen in Deutschland künftig mit elektronischen Fußfesseln überwacht werden können. Die deutsche Regierung beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Änderung des Gesetzes über das Bundeskriminalamt (BKA).

Der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich vor wenigen Wochen auf Konsequenzen aus dem Terroranschlag von Berlin verständigt. Die erleichterten Voraussetzungen für elektronische Fußfesseln bei verurteilten Straftätern und Gefährdern sind Teil des Maßnahmenpakets.

Auch in Österreich plant die Koalition die elekronische Fußfessel für "Gefährder". Allerdings ist dafür auch hier laut Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek eine Gesetzesänderung notwendig: Ein Erlass des Justizministers reiche dafür nicht. Derzeit ist die Fußfessel eine Alternative zur Fortsetzung der U-Haft, also müssen dringender Tatverdacht und Haftgrund bestehen. Will man anderes, "muss man das Gesetz ändern", so Pilnacek. 

Der Berliner Attentäter Anis Amri hatte am 19. Dezember bei dem Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet und rund 50 teils schwer verletzt. Er war den Behörden als Gefährder bekannt und ausreisepflichtig. Amri konnte aber nicht abgeschoben werden, weil sein Heimatland Tunesien ihm lange keine Papiere ausgestellt hatte.

Zugleich beschloss die deutsche Regierung am Mittwoch eine Nachbesserung des BKA-Gesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen April die umfangreichen Befugnisse des BKA zur Terrorabwehr für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hatte damals unverhältnismäßige Eingriffe bemängelt. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung sei zum Teil nicht ausreichend geschützt.

Fußfesseln für Gefährder! Sinnvolle Maßnahme oder Populismus?

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