Auf Basis der Entscheidung der Höchstrichter wird dann das Wahlrecht geändert, um nach dem gescheiterten Verfassungsreferendum den Weg für Neuwahlen zu ebnen.

Die nach der politischen Niederlage beim Referendum im Dezember zurückgetretene Premier Matteo Renzi hatte das "Italicum" genannte Wahlrecht in den vergangenen Monaten durchgesetzt. Da das Wahlgesetz im Rahmen der geplanten Verfassungsreform stand, die von den Italienern per Referendum im Dezember abgelehnt wurde, gibt es nun für die Senatswahl kein gültiges Wahlgesetz mehr.

Der Richterspruch soll nun Anweisungen geben, wie das Wahlgesetz geändert werden soll und Verhandlungen unter den Parteien über ein neues Wahlrecht wesentliche Impulse verleihen.

Der neue Regierungschef Paolo Gentiloni will sich persönlich dafür einsetzen, dass das Parlament ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Die meisten Oppositionsparteien verlangen eine rasche Verabschiedung eines Wahlgesetzes und Neuwahlen im Juni. Renzi hatte ursprünglich sogar auf Neuwahlen schon im Februar gedrängt, für die er sich wieder als Spitzenkandidat in Stellung bringen wollte. Als wahrscheinlich gilt nun eher, dass die Regierung von Renzis Nachfolger Paolo Gentiloni bis zum Ende der Legislaturperiode im Frühjahr 2018 im Amt bleibt.

Nach dem Wahlrecht "Italicum" vom Mai 2015 gilt für das Abgeordnetenhaus ein Mehrheitswahlrecht, das die Regierungsbildung grundsätzlich vereinfacht. Da im Senat jedoch weiterhin das Verhältniswahlrecht besteht, könnte es nach Neuwahlen weiterhin schwierig sein, eine handlungsfähige Regierungs-Mehrheit zu bilden. Anweisungen über mögliche Änderungen beim Wahlgesetz wird das Verfassungsgericht heute geben. Erst danach wird das Parlament erneut ein neues Wahlgesetz verabschieden können. Doch dafür brauchen die Volksvertreter Zeit.