Ein Londoner Gericht hat Anfang November beschlossen, dass Premierministerin Theresa May den Brexit-Antrag bei der EU nicht ohne Zustimmung des Parlaments stellen darf und damit ihre Pläne samt Zeitplan ins Wanken gebracht. Die Regierung hat das Urteil angefochten. Damit ist sie nicht durchgekommen. Die Höchstrichter bestätigten das Mitspracherecht der Parlamentarier. Dies könnte May Probleme bereiten.
May hat angekündigt, den Antrag bei der EU für den Austritt des Landes bis Ende März 2017 einzureichen. Danach beginnt der zweijährige Austrittsprozess. Dabei muss geklärt werden, ob die Briten weiter Zugang zum europäischen Binnenmarkt mit zollfreiem Warenverkehr bekommen.
Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, hängt davon ab, ob das Parlament die Planungen Mays durchwinkt oder eventuell Änderungen verlangt. Die Premierministerin hatte vor einer Woche in einer lange erwarteten Grundsatzrede angekündigt, dass sie Großbritannien nicht nur aus der EU, sondern auch aus dem europäischen Binnenmarkt führen will. Die Briten hatten sich am 23. Juni 2016 in einem historischen Referendum für einen Austritt Großbritanniens aus der EU entschieden.
Die Premierministerin hatte es abgelehnt, nach dem Referendum vom Juni die Parlamentarier über den Austritt abstimmen zu lassen. Sie argumentierte, dass die Entscheidung zum Rückzug ein Kronrecht sei, das sie stellvertretend für Königin Elizabeth II. ausübe. Ihre Gegner wandten ein, dass ein EU-Austritt mit so schwerwiegenden Folgen verbunden sei, dass die Zustimmung der Abgeordneten zwingend erforderlich sei.