In Österreich hat es bisher keinen Fall gegeben, in dem gegen Eltern von Muslima Strafen wegen der Nichtteilnahme am Schwimmunterricht verhängt worden wären. Natürlich gebe es aber Diskussionen zu dem Thema, hieß es auf APA-Anfrage aus dem Wiener Stadtschulrat und dem Bildungsministerium. Die Rechtslage sei klar: Die Teilnahme am Schwimmen im Rahmen des Sportunterrichts sei verpflichtend.
Beschwerde abgelehnt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am Dienstag eine Beschwerde muslimischer Eltern aus der Schweiz abgelehnt, gegen die von der Schulbehörde Geldstrafen wegen der Nicht-Teilnahme ihrer Töchter am gemischten Schwimmunterricht verhängt worden waren. Das Gericht gestand es der Schweiz zu, Schulpflicht und Integration Vorrang gegenüber der mit der Religionsfreiheit begründeten Befreiung der damals sieben und neun Jahren alten Mädchen einzuräumen. Die Schulbehörde hatte außerdem zuvor versucht, den Eltern entgegenzukommen - etwa mit der Erlaubnis für das Tragen eines Burkinis.
Teilnahme ist Pflicht
In Österreich ist Schwimmen Teil des Unterrichts im Fach Bewegung und Sport - eine Teilnahme ist damit verpflichtend. Ab der fünften Schulstufe findet der Unterricht zwar grundsätzlich getrennt nach Geschlechtern statt. Allerdings bedeutet das im Fall des Schwimmens nur, dass die Mädchen und Buben in getrennten Gruppen, aber gleichzeitig im gleichen Schwimmbad unterrichtet werden.
Keine Befreiung
Rechtlich ist der Bereich aber oft schwer fassbar: Der Schwimm-Teil des Sportunterrichts variiert und ist oft nur auf wenige Stunden beschränkt. Etwaige Streitfälle können daher mehr oder weniger inoffiziell durch Entschuldigungen wegen Krankheit etc. überbrückt werden. Im Schweizer Fall hatten die Eltern dagegen offiziell um eine Befreiung aus religiösen Gründen angesucht, eine Strafe akzeptiert und diese durch alle Instanzen gefochten.
Kein großes Thema
Im Wiener Stadtschulrat räumt man ein, dass die Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht an manchen Schulen durchaus ein Thema sei - "aber sicher nicht das große Thema". Probleme würden im Gespräch zu klären versucht. Zu einer Zuspitzung samt Befassung der Behörde sei es bisher nicht gekommen.