Ein norwegisches Gericht verhandelt ab Dienstag (12.45 Uhr) erneut über die Haftbedingungen des Massenmörders Anders Behring Breivik. Der 37-Jährige hatte gegen den Staat geklagt, weil seiner Meinung nach seine Isolationshaft gegen die Menschenrechte verstoße. Im April hatte ihm ein Gericht teilweise Recht gegeben. Sowohl Breivik als auch der Staat hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der Terrorist wehrt sich auch gegen die strikte Kontrolle seiner Post. Der ursprünglich vorgesehene Termin vom 29. November war geplatzt, weil Breiviks Anwalt, Oystein Storrvik, zu diesem Zeitpunkt wegen eines anderen Falls verhindert war.

Ein Gericht in Oslo hatte im April geurteilt, Breiviks Haftumstände seien wie von ihm vorgetragen "unmenschlich" und verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Deren Artikel drei besagt: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

Staat muss die Prozesskosten übernehmen

Die Richterin verwies insbesondere darauf, dass der 37-Jährige seit fast fünf Jahren in Einzelhaft sitze. Der Staat wurde zudem dazu verurteilt, Breiviks Prozesskosten zu übernehmen. Nicht durchsetzen konnte sich der verurteilte Massenmörder hingegen mit der Klage gegen die Kontrolle seiner Kontakte zur Außenwelt.

Breivik hatte im Juli 2011 zunächst acht Menschen bei einem Bombenanschlag in Oslo getötet und anschließend auf der Insel Utöya 69 Teilnehmer eines Sommerlagers der sozialdemokratischen Jugendorganisation erschossen. Er wurde zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt, der Höchststrafe in Norwegen. Die Inhaftierung kann verlängert werden, wenn die Behörden in ihm weiterhin eine Gefahr sehen.