Der 26-jährige Mann aus Gadebusch im Kreis Nordwestmecklenburg hatte demnach am Dienstag in einem sozialen Netzwerk angekündigt, ein Flüchtlingsheim anzuzünden, und verfassungsfeindliche Parolen veröffentlicht. Vor Gericht beteuerte er, er habe die Drohung nicht ernst gemeint und aus Frust gehandelt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Handy des Mannes wurde als Tatobjekt eingezogen.

In Deutschland hatten zuletzt Hasskommentare insbesondere im sozialen Netzwerk Facebook für Aufsehen gesorgt. Kritiker werfen dem US-Unternehmen vor, nicht in ausreichendem Maße gegen Schmähbotschaften vorzugehen.