Bereits im Mai wurde AfD-Politiker Björn Höcke wegen einer verbotenen SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun wurde Höcke erneut wegen Verwendens einer NS-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht Halle an der Saale sprach den AfD-Politiker am Montag der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16.900 Euro. Der 52-Jährige ging in Revision.

Dem Urteil zufolge äußerte er auf einer Veranstaltung seiner Partei im Dezember im thüringischen Gera die verbotene Losung der nationalsozialistischen SA „Alles für Deutschland“ beziehungsweise animierte sein Publikum dazu.

Zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro war Björn Höcke - wegen Verwendens einer ähnlichen Parole - schon im Mai ebenfalls vom Landgericht Halle verurteilt worden. Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.