Für die EU-Wahl am 9. Juni laufen die Vorbereitungen der Wahlbehörden auf Hochtouren. Nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde am vergangenen Mittwoch ist nun der Stimmzettel-Druck im Gange. Es werden rund acht Millionen Stimmzettel und etwa zwei Millionen Wahlkarten produziert, hieß es seitens der Wahlbehörde zur APA.

Wahlberechtigte können sich am 9. Juni zwischen den fünf Parlamentsparteien ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS sowie der coronamaßnahmenkritischen Liste DNA und der KPÖ entscheiden. Endgültig fixiert wurde der Stimmzettel bereits bei der Sitzung der Bundeswahlbehörde letzte Woche (8. Mai).

Die Reihung am Stimmzettel erfolgt laut Paragraph 36 der Europawahlordnung nach der Zahl der bei der letzten EU-Wahl erreichten Mandate, bei Mandats-Gleichstand nach der Summe der Stimmen. Listenplatz 1 am Stimmzettel hat damit die ÖVP inne. Dahinter folgen SPÖ, FPÖ, die Grünen und die NEOS. Bei den übrigen Listen, die noch nicht im EU-Parlament vertreten sind, erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Einbringung der Wahlvorschläge. Die DNA steht damit auf Listenplatz 6, die KPÖ auf der 7. Stelle am Stimmzettel.

Mangelhafte Kuverts in der Vergangenheit

Der Stimmzetteldruck wurde von der Bundeswahlbehörde beauftragt. Zuständig ist aufgrund eines laufenden Rahmenvertrages die Österreichische Staatsdruckerei GmbH. Der ehemals staatliche und heute private börsennotierte Konzern hatte vor der Nationalratswahl 2017 den Zuschlag erhalten. Damals wurde nach den Problemen mit den Wahlkartenkuverts bei der Bundespräsidentenwahl 2016 die Produktion der Wahldrucksorten europaweit neu ausgeschrieben. Außerdem kehrte man wieder zum „alten“ Wahlkartenkuvert ohne Lasche zurück, das einem handelsüblichen Kuvert entspricht. Das vorherige Kuvert wies eine andere Konstruktion auf und war beim Roll-Out im September 2016 mangelhaft verklebt. Die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl musste daraufhin verschoben werden.

Gedruckt werden wesentlich mehr Stimmzettel als es Wahlberechtigte gibt (das sind nämlich nur rund 6,4 Millionen) - das Gesetz schreibt 20 Prozent Reserve vor. Bei den Wahlkarten gibt es dagegen keine gesetzlich normierte Reserve. Basis der Drucksorten-Beauftragung sind hier laut Wahlbehörde die Bestellungen der einzelnen Behörden, die typischer Weise bereits selbst eine gewisse Reserve mitkalkulieren.

Muster eines amtlichen Stimmzettels für die EU-Wahl im Juni.
Muster eines amtlichen Stimmzettels für die EU-Wahl im Juni. © APA / Georg Hochmuth

Die Zahl der beantragten Briefwahlkarten steht erst am Freitag vor der Wahl fest. Denn bis zu diesem 7. Juni können noch Wahlkarten am Gemeindeamt bzw. Magistrat persönlich beantragt werden (bis 5. Juni geht es auch schriftlich).

Zugestellt werden die Briefwahlunterlagen ab spätestens 16. Mai - und zwar sowohl an jene Wahlberechtigte, die sie bereits beantragt haben als auch an Auslandsösterreicher mit Wahlkarten-„Abo“. Die Beantragung der Wahlkarten kann schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax, Brief, oder über ein Onlineportal) oder mündlich. Zweiteres erfolgt persönlich auf der Gemeinde oder dem Magistrat. Erstmals überall möglich ist es bei dieser EU-Wahl, die abgeholte Wahlkarte auf der Gemeinde bzw. dem Magistrat sofort zur Briefwahl zu verwenden und vor Ort wieder abzugeben.