Seit fast zehn Jahren hat das EU-Parlament Vorstöße unternommen, nun kam es endgültig zur Einigung: Schon bald gilt in der EU das „Recht auf Reparatur“, auf das sich Kundinnen und Kunden berufen können. Hersteller einer ganzen Reihe von Produkten, darunter sind nun auch „Weißwaren“ wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, sind in Zukunft per Richtlinie verpflichtet, eine Reparatur zu ermöglichen. Für reparierte Gegenstände gilt in der Folge eine gesetzliche Garantieverlängerung von 12 Monaten.