830.000 Bürgerinnen und Bürger haben in Deutschland eine Petition unterzeichnet, mit der dem AfD-Politiker Björn Höcke die Grundrechte entzogen werden sollen. Nun muss sich das deutsche Parlament – der Bundestag – damit befassen.

Petitionsziel wurde locker erreicht

Höcke ist seit Jahren umstritten. Der Chef des Thüringer Landesverbandes der AfD gilt als großer Provokateur der deutschen Innenpolitik. Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband der rechtsextremen Partei als „sicher rechtsextrem“ ein. Dennoch könnte die AfD unter Höcke bei den kommenden Landtagswahlen mit Abstand stärkste Kraft werden. Derzeit liegt die Partei in allen Umfragen weit vorne.

Auf der Petitionsplattform des Kampagnennetzwerks Campact findet die Unterschriftenaktion gegen Höcke indes regen Zuspruch. Unter dem Titel „Stoppt den Faschisten Björn Höcke: Veranlassen Sie, dass die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verwirkung des Grundrechts nach Artikel 18 GG stellt“, haben bereits 830.000 Unterstützerinnen und Unterstützer ihren Unmut bekundet. Nach deutschem Recht muss sich der Bundestag mit einer Petition befassen, wenn sie mehr als 50.000 Unterschriften erhält.

Ampel-Regierung und Bundestag sind gefragt

Die Möglichkeit der Verwirkung von Grundrechten ist im deutschen Rechtssystem klar geregelt. So heißt es in Artikel 18 des Grundgesetzes: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte (...).“ Über die Verwirkung und ihren Umfang entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Einen solchen Antrag müssen der Bundestag, eine Landesregierung oder die Bundesregierung stellen.

Das Verfahren ist übrigens nicht neu. Bereits 1974 wurde ein entsprechender Antrag gegen den Herausgeber der National-Zeitung, Gerhard Frey, gestellt. In den 90er-Jahren wurden Anträge gegen die Neonazis Thomas Dienel und Heinz Reisz gestellt. Bisher war noch kein Antrag erfolgreich. Sollte es diesmal anders sein und Höcke seine Grundrechte verlieren, könnte das drastische Folgen haben. Im Strafgesetzbuch heißt es: „Die Verwirkung der Grundrechte tritt mit der Entscheidung ein. Wer dem Beschluss zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“