In einem Brief an die EU-Kommission und ihre künftige Präsidentin Ursula von der Leyen sprachen sich die Hilfsorganisationen am Dienstag für ein "Ende der Kriminalisierung von Solidarität mit Migranten in Europa" aus.

Forscher und die Zivilgesellschaft hätten in einer Studie der europäischen Forschungsplattform ReSOMA mindestens 49 laufende Ermittlungs- und Strafverfolgungsfälle in 11 Mitgliedstaaten gegen insgesamt 158 Personen dokumentiert, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der NGOs. Die Zahl der wegen humanitärer Aktivitäten kriminalisierten Personen habe sich von 10 Personen im Jahr 2015 auf 104 im Jahr 2018 verzehnfacht. Die jüngste Festnahme der Kapitänin von Sea Watch 3, Carola Rackete, sei ein aktuelles Beispiel dafür.

Unabhängige Richter hätten in den meisten Fällen keine stichhaltigen Beweise für Verurteilungen gefunden. Dies deute darauf hin, dass Strafverfolgungsmaßnahmen häufig politisch genutzt würden, um Solidarität zu verhindern und ein feindliches Umfeld für Migranten zu schaffen. Die Organisationen warnen vor langfristigen Folgen für Rechtsstaatlichkeit, demokratische Rechenschaftspflicht, sozialen Zusammenhalt und Grundrechte in der EU durch die Überwachung von Hilfseinsätzen und Einschüchterung von Helfern.

Zu den Unterstützern des Aufrufs gehören u.a. Caritas, Oxfam, Human Rights League oder das Rote Kreuz. Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer erklärte dazu: "Wir unterstützen die Forderung, dass die Kriminalisierung humanitärer Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschen auf der Flucht aufhören muss." Die Arbeit der Helfer müsse außer Streit gestellt werden.

Die NGOs kritisieren in ihrer Erklärung Probleme in der europäischen Migrationspolitik wie das Fehlen eines sicheren Zugangs und dauerhafter Migrationswege, Verstöße gegen internationale Verpflichtungen bei Such- und Rettungseinsätzen sowie das Fehlen klarer Vereinbarungen in Bezug auf Schiffslandungen.

Die meisten Ermittlungen und formellen Strafverfolgungsmaßnahmen stünden im Zusammenhang mit der "EU-Richtlinie zur Definition der Beihilfe zur unerlaubten Ein- und Durchreise und zum unerlaubten Aufenthalt". Die NGOs forderten daher eine Überarbeitung der Richtlinie durch klare Definition der Schlepperei von Migranten, die im Einklang mit dem Menschenhandelsprotokoll der UNO stehen müsse und die kriminelle Absichten wie "finanzielle oder sonstige materielle Vorteile" oder ungerechtfertigte Bereicherung erfordere. Außerdem verlangen sie die Beobachtung der Anzeichen einer Überwachung von Helfern und die Einrichtung einer proaktiven Such- und Rettungsmission der EU.