Der ehemalige Finanzreferent der vom Kabarettisten Roland Düringer gegründeten Liste GILT ist am Dienstag am Wiener Landesgericht wegen Untreue zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt verurteilt worden. Er hatte ab Mitte 2017 der politischen Bewegung zugeflossene Spenden an sich gebracht, indem er mittels 25 Bankomat-Behebungen knapp 16.000 Euro vom GILT-Konto behob.
"Ich hab' meinen Lebensunterhalt nicht finanzieren können", führte der Angeklagte nun vor Richterin Claudia Bandion-Ortner entschuldigend ins Treffen. Bevor er bei GILT anheuerte, hatte der 33-Jährige für die niederösterreichischen Grünen und im Anschluss bei den NEOS gearbeitet, wo er seinen Angaben zufolge ab 2015 als Angestellter im Rechnungswesen beschäftigt war. Bereits dort vergriff er sich an fremdem Geld und wurde deshalb gekündigt. Er zweigte insgesamt 62.000 Euro ab und überwies sich die Beträge auf seine Konten. Dafür wurde er im März 2017 zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Von seinem getrübten Vorleben wusste man bei GILT "natürlich nichts", wie Listengründer Roland Düringer nun im Zeugenstand deponierte. Der Mann sei "für alles das, was ich nicht könnte, Buchhaltung sozusagen" zuständig gewesen. "Alles ist lange Zeit gut gelaufen. Seine Excel-Tabellen waren fast zu genau. Er war unglaublich engagiert", stellte Düringer fest. Am Ende sei aber aufgefallen, "dass nicht mehr so viel da ist (gemeint: Geld, Anm.), dass wir Gas geben können". Dabei sei er derjenige gewesen, "der am Längsten in das Gute in dem Menschen geglaubt hat", gab Düringer zu bedenken.
Der Ex-Finanzreferent zeigte sich geständig, merkte aber zugleich an, dass er für seine umfassenden Tätigkeiten für die politische Bewegung keinen einzigen Cent erhalten habe: "Ich habe 24/7 für das Projekt gearbeitet, weil mir das am Herzen gelegen ist." Seine Termine beim AMS - er war damals arbeitslos gemeldet - habe er deshalb nicht mehr einhalten können. Da sei es zu den Malversationen gekommen, wobei der Angeklagte den von ihm angerichteten Schaden auf 8.000 Euro schätzte. Er sei damals "ein bisschen durch den Wind" gewesen: "Ich hab' nicht gewusst, wie ich die Miete bezahlen soll". Auch für die Pflege seines dementen Großvaters habe er Geld benötigt.
Auf die Frage der Richterin, weshalb er seine Vorstrafe verschwiegen habe, meinte der 33-Jährige: "Es war nicht unbedingt meine Intention, dass ich so einen Posten übernehme." Düringer zufolge soll der Mann allerdings erklärt haben, das Einzige, was ihn interessieren würde, wären die Finanzen.
Bei der Strafzumessung wurden bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren das getrübte Vorleben und der rasche Rückfall erschwerend berücksichtigt. "Sie haben dasselbe mit einer anderen Partei gemacht", rügte die Richterin den 33-Jährigen. Eine zur Gänze bedingte Strafnachsicht komme da nicht mehr in Frage. "Ist in Ordnung", bemerkte der Mann, der seinen unbedingten Strafteil womöglich im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen kann. Die Entscheidung darüber obliegt der Leitung jener Justizanstalt, welcher der Mann zum Strafantritt zugewiesen wird. Die an sich offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe wurde nicht widerrufen. Diesbezüglich wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Während der 33-Jährige auf Rechtsmittel verzichtete, gab die Staatsanwältin vorerst keine Erklärung ab.
Die Liste GILT erhielt bei der Nationalratswahl 2017 48.233 Stimmen und blieb damit unter der Ein-Prozent-Hürde. Spender hatten die Bewegung mit insgesamt 80.000 Euro unterstützt. Wie Düringer als Zeuge erklärte, waren am Ende 25.000 Euro aus seinen privaten Mitteln nötig, um die verbliebene finanzielle Lücke zu schließen.