Eine Verlängerung des im EU-Artikel 50 geregelten Austrittsprozesses wäre auch schwierig, hieß es. Die Zeitung "Daily Telegraph" hatte zuvor berichtet, britische Regierungsvertreter hätten bereits vorgefühlt, ob eine Verlängerung der Verhandlungsfrist nach EU-Artikel 50 infrage komme. Großbritannien soll den bisherigen Planungen zufolge am 29. März die Staatengemeinschaft verlassen. Eine Regierungssprecherin erklärte am Abend, Premierministerin Theresa May habe immer gesagt, an dem Termin festhalten zu wollen und keine Verlängerung der Frist anzustreben.

In dieser Woche beginnt das Unterhaus mit der abschließenden Debatte über den umstrittenen Austrittsvertrag. Die Abstimmung darüber soll Medienberichten zufolge am 15. Jänner stattfinden. Eine Mehrheit für den Vertrag ist derzeit nicht in Sicht. Ohne den Vertrag droht ein ungeordneter Brexit mit schweren Folgen für die Wirtschaft.

Kurz vor Beginn der Debatte im britischen Parlament lehnte die EU-Kommission Neuverhandlungen über die mühsam ausgehandelte Vereinbarung ab. "Der auf dem Tisch liegende Vertrag ist der beste und der einzig mögliche", sagte ein Kommissionssprecher am Montag in Brüssel. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen schloss er aus. Die übrigen 27 Staats- und Regierungschefs der EU hätten das Abkommen bereits abgesegnet.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember darf Großbritannien den Brexit stoppen. Es steht dem Vereinigten Königreich frei, die Brexit-Erklärung einseitig zurückzunehmen. Solch ein Schritt hätte den Effekt, dass das Land zu den derzeitigen Bedingungen in der EU bleiben könnte.

Im Falle eines ungeregelten Brexit würden britische Staatsbürger in Österreich ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Wenn Österreich keine rechtliche Sonderregelung einführt, wären die in Österreich lebenden Briten mit 31. März wie normale Drittstaatsangehörige zu behandeln und müssten einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, teilte Innenministeriums-Sprecher Christoph Pölzl auf APA-Anfrage mit.

Ob Österreich in einem solchen Fall Sonderregelungen einführen wird, ist laut Innenministerium noch offen. "Das hängt auch von der weiteren Vorgangsweise der britischen Seite gegenüber den dort aufhältigen EU-Bürgern ab", hieß es. Derzeit würden die unterschiedlichen Szenarios geprüft.

Rund 10.700 britische Staatsangehörige leben laut Statistik Austria in Österreich. Bei einem geregelten Brexit würde sich nach dem ausverhandelten Austrittsabkommen für britische Staatsangehörige in EU-Ländern zunächst nichts ändern. Das Aufenthaltsrecht, das Briten vor Ende der Übergangsphase bis Ende 2020 erworben haben, bliebe nach dem Brexit bestehen. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürger in Großbritannien. Allerdings ist ungewiss, ob der Austrittsvertrag im britischen Parlament eine Mehrheit bekommt. Die Abstimmung ist für kommende Woche geplant.